Einbrecher (25) bricht vor Gericht in Tränen aus

Amtsgericht verurteilt den Langenfelder, der in sieben Baumärkte eingebrochen ist, zu fünf Monaten auf Bewährung.

Langenfeld. „Das war die allerschlimmste Nacht in meinem Leben.“ Der 25-jährige S. aus Langenfeld erinnert sich mit Schrecken an die Stunden im Polizeigewahrsam im vergangenem Juli. „Aber ich habe auch richtig Bockmist gebaut.“ Am Dienstag wurde ihm vom Amtsgericht Einbruchdiebstahl in sieben Fällen vorgeworfen.

Jeweils in Baumärkten in Langenfeld, Haan und Leverkusen waren S. und sein Mittäter K. im Juni und Juli dieses Jahres unterwegs, um überwiegend Gartenzubehör aus den Märkten zu stehlen.

Wegen schweren Einbruchdiebstahls wurden S. und K., der nicht im Gericht erschienen war, zu fünf Monaten zur Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt aber drei Jahre. In dieser Zeit dürfen sich beide nichts zu Schulden kommen lassen. „Sie leben doch in geordneten Verhältnissen“, meinte der Vorsitzende Richter. „Sie haben keine Vorbelastungen, wie sind sie auf die Idee mit den Einbrüchen gekommen?“ Der geständige Angeklagte: „Ich hatte plötzlich Schulden.“ Er habe mit 19 Jahren einem Kumpel, der mit ihm in einem Reusrather Fußballverein spielte, einen sehr hohen Geldbetrag geliehen. Schriftlich festgehalten wurde das allerdings nicht.

S. sah von seinem Geld keinen Cent und konnte seine üblichen Ausgaben nicht mehr begleichen. „Ich stand vor einem Schuldenberg“, sagte der gelernte Einzelhandelskaufmann. Nicht mal für Weihnachtsgeschenke habe er Geld gehabt.

Mit seinem Bekannten K. stahl er, als er keinen anderen Ausweg sah, in den Baumärkten Artikel wie Gartenschläuche, Deckenlampen Bolzenschneider, Blumenkastenbewässerer, Badezimmerarmaturen. Die Beute im Wert von 80 bis 1000 Euro wollten sie über E-Bay verkaufen. Die Beute wurde nach dem Diebstahl auf den jeweiligen Außenanlagen der Baumärkte zwischen gelagert und abends mit einem Auto abtransportiert.

S. bereute seine Taten, während der Verhandlung wischte er sich die Tränen mit seinem Schal ab. „Nie wieder würde ich so etwas tun. Die Schuldenlast hat mich erdrückt“, sagte S.

Der Angeklagte K. aus Leichlingen, der nicht zum Gerichtstermin erschienen war, wurde trotzdem verurteilt. Sein Anwalt, der im Zuhörerbereich Platz nahm, hatte das Fernbleiben seines Mandanten angekündigt. Er sei wohl noch labiler als der Langenfelder, meinte der Richter. Ein Strafbefehl wurde verhängt. Auch K. wird zu fünf Monaten zur Bewährung verurteilt. Vor dem Gericht erscheinen muss er nicht mehr. Für S. haben die Diebstähle bittere Konsequenzen. Er muss für die angerichteten Schäden in den Baumärkten aufkommen — auch wenn sein Gewissen ihn plagt.

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