Monheim/Düsseldorf Tödliche Prügelattacke: Täter soll Mord angedroht haben

Monheim/Düsseldorf. · Mehrere Zeugen sagten bei dem Monheimer Totschlag-Prozess gegen die zwei Angeklagten vorm Landgericht aus.

 Ein 40-Jähriger und ein 38-Jähriger sind vor Gericht angeklagt.

Ein 40-Jähriger und ein 38-Jähriger sind vor Gericht angeklagt.

Foto: dpa/Uli Deck

Im Prozess um die für einen 36-jährigen Monheimer tödlichen Bluttat am Düsseldorfer Landgericht wurden am Mittwoch weitere Zeugen gehört. Deren Aussage sollten ein mögliches Motiv für die mit äußerster Brutalität ausgeführte Tat ermitteln, für die zwei ebenfalls in Monheim wohnende Männer wegen Totschlags angeklagt sind. Am ersten Prozesstag hatten der 40-jährige Serbe und der 38-jährige Deutsche eine Notwehrsituation geltend gemacht: Das spätere Opfer, ein polnischstämmiger 36-Jähriger, habe bei ihrem zufälligen Zusammentreffen in der Nacht des 20. Juli 2019 auf der Vereinsstraße unvermittelt zugeschlagen.

„Für die zweite Phase der Tat gilt das aber nicht mehr“, bekräftigte der vorsitzende Richter in einer Voreinschätzung. Angesichts der „Massivität der Gewaltanwendung“ gehe er von einer billigenden Inkaufnahme des tödlichen Ausgangs aus. So hatte am ersten Prozesstag einer der Hauptaugenzeugen, der die Tat auch kurz gefilmt hatte, ausgesagt, dass der Deutsche den Kopf des am Boden liegenden 36-Jährigen hochgehalten habe, damit der Serbe mit Wucht dagegen treten konnte.

Die Angeklagten seien dem
Opfer „ins Gesicht gesprungen“

Später sei man regelrecht in dessen Gesicht gesprungen. Ein 19-Jähriger berichtete, wie er die Angeklagten kurz nach der Bluttat in der Notunterkunft Niederstraße antraf: Demnach war ihre Kleidung mit Blut besudelt. Der Serbe habe ihm gesagt, dass man den Monheimer „fast umgebracht habe“. Und er habe beobachten können, wie die Männer sich im Bad das Blut abwuschen. Der Serbe hätte auf ihn „besoffen“ gewirkt.

Die 42-jährige Lebensgefährtin des Opfers kann sich nicht vorstellen, dass ihr Freund den Streit provoziert haben soll. „Er war ein liebenswerter Mensch, lebenslustig und nie schlechter Laune.“ Sie hatte zwar gehört, dass es vor gut zehn Jahren „Stress“ wegen einer Ex-Lebensgefährtin des Serben gegeben habe, die danach mit ihrem Freund liiert war. Doch habe es in den letzten zwei Jahren keine Auseinandersetzung gegeben. Die 39-jährige Ex-Lebensgefährtin des Serben hat mit ihm zwei Kinder. Sie berichtete im Gerichtssaal, dass dieser gedroht hätte, den 36-Jährigen „umzubringen“, als er damals von ihrer Liaison mit ihm erfuhr. Obwohl ihre Beziehung bereits beendet war, sei er sehr eifersüchtig, sein Stolz sei „gebrochen“ gewesen. Während ihrer achtjährigen Beziehung sei der Serbe ihr gegenüber psychisch und physisch gewalttätig geworden. Das spätere Opfer hingegen nie.

 Licht in das spezielle Verhältnis der Tatverdächtigen untereinander brachte ein 42-jähriger Mitbewohner von der Niederstraße. Der Serbe sei „der Chef. Er entscheidet, was gemacht wird.“ Der angeklagte Deutsche hatte in seinem Geständnis verlauten lassen, er habe den 36-Jährigen nach dessen angeblichem Eröffnungsschlag zu Boden geschlagen. Dann habe er sich auf ihn gesetzt und mit seinem Messer in die Beine gestochen, um ihn an einer Verfolgung zu hindern. Dabei wurden Ärzten zufolge unter anderem die Knie- und Wadenarterie durchtrennt. Offenbar hatte das Opfer, das auch eine Stichwunde im Nacken hatte, bäuchlings gelegen. Da die Stiche letztlich tödlich waren, müssten diese gemäß seiner Aussage dem 38-Jährigen zugerechnet werden, so der Richter.

Der Gutachter erklärte zur Schuldfähigkeit der Angeklagten, dass man zwar von einer Alkoholvergiftung ausgehen müsse. Aber da der eine noch Rad fahren und – laut Video – gezielt zutreten konnte, ohne ins Ungleichgewicht zu geraten, und sich beide quasi lückenlos an die Tat erinnern konnten, komme höchstens eine verminderte Schuldfähigkeit in Frage.

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