Langenfeld/Monheim Diese Corona-Einschränkungen stehen nun an

Langenfeld/Monheim. · Auf Spielplätzen gilt Abstands- und Maskenpflicht für Kinder ab dem Grundschulalter und für Erwachsene. Gottesdienste sind weiter möglich.

 Auf Spielplätzen gilt eine Abstands- und Maskenpflicht auch für Kinder ab der Einschulung. 

Auf Spielplätzen gilt eine Abstands- und Maskenpflicht auch für Kinder ab der Einschulung. 

Foto: dpa/Andreas Arnold

(gut) Die Stadt Langenfeld hat zusammengefasst, was nach der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 2. bis 30. November eingeschränkt wird und was nicht. Das meiste davon dürfte auch auf Monheim übertragbar sein.

Mindestabstand

In der Öffentlichkeit 1,50 Meter. Ausnahme: maximal zehn Personen aus höchstens zwei Haushalten. „Dringende Empfehlung“, dies auch im privaten Bereich anzuwenden.

Schulen und Kindertageseinrichtungen/-pflege

Das Angebot von Schulen und Kindertageseinrichtungen oder Pflegeeinrichtungen wird wie gewohnt fortgeführt.

Einzelhandel

Der Einzelhandel bleibt weiterhin geöffnet. Aber: Im Laden darf sich nur noch ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten.

Gastronomie

Die Gastronomie muss schließen. Bei Außer-Haus-Verkauf gilt ein Verzehrverbot im Abstand von 50 Metern vom Betrieb. Speisen müssen verpackt sein.

Sport

Sportliche Aktivitäten sind in Teams, Vereinen und Wettbewerben verboten. Lediglich Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstands bleibt erlaubt.Auch das Schwimmbad wird geschlossen (ausgenommen ist das Schulschwimmen). Die Stadt Langenfeld wird auch die Sportplätze schließen. Dazu gehören auch die Laufbahn im Jahnstadion sowie die Sportflächen im Freizeitpark Langfort, die Skateranlage neben dem Freizeitpark und die Bolzplätze.

Spielplätze

Die Spazierflächen und der Spielplatzbereich im Freizeitpark bleiben ebenso geöffnet wie alle anderen Spielplätze. Hier gilt jetzt Abstands- und Maskenpflicht für Eltern und Kinder ab der Einschulung.

Jugendeinrichtungen

Kinderhaus, Jugendzentrum etc. dürfen öffnen. Es gelten Zugangsbeschränkungen innerhalb der Einrichtungen.

Kultur

Der Kulturbetrieb ruht an vielen Stellen. Neben dem Stadtmuseum wird auch der Kursbetrieb der Volkshochschule mit Ausnahme des Bereichs der Integrationskurse ausgesetzt. Die Musikschule wird vom Präsenzunterricht auf den bereits im Lockdown des Frühjahrs eingeführten Online-Unterricht umsatteln.

Stadtbibliothek

Die Stadtbibliothek bleibt – bei reduzierten Öffnungszeiten – geöffnet, ist aber an noch strengere Auflagen in Sachen Hygiene, Abstand und Rückverfolgung der Besucher gebunden.

Stadtarchiv

Die Einrichtung im Freiherr-vom-Stein-Haus bleibt unter den aktuell geltenden Auflagen geöffnet.

Gottesdienste

Gottesdienste sind unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen weiterhin möglich.

Bestattungen und Trauungen

Bestattungen und Trauungen sind mit Auflagen weiter möglich. Bei Bestattungen muss im engsten Familienkreis von zehn Personen kein Abstand eingehalten werden. Alle anderen Trauernden müssen mindestens 1,50 Meter Abstand halten. Ab 25 Personen im Freien gilt Maskenpflicht für alle Teilnehmer der Trauerfeier. In geschlossenen Räumen wie Kapellen gilt Maskenpflicht. Bei Trauungen werden zehn Personen in den Räumen ohne Abstand und mit Maskenpflicht sowie der Rückverfolgbarkeit der Kontakte zugelassen.

Ratsgremien

Auch politische Ausschüsse sind im November zulässig, da sie der Daseinsvorsorge dienen. Nach der konstituierenden Sitzung des Stadtrats will Bürgermeister Frank Schneider jedoch mit den Fraktionen und den Ausschussvorsitzenden beraten, welche Beschlüsse im November dringend notwendig sind, um auch die Ausschüsse und deren Dauer auf ein Mindestmaß zu reduzieren. 

Vereine

Erlaubt sind weiterhin notwendige Gremiensitzungen von Vereinen, Verbänden und Gesellschaften mit bis zu 20 Personen, wenn Video-oder Telefonkonferenzen nicht umsetzbar sind. Darüber hinaus bedarf dies der vorherigen Erlaubnis des Ordnungsamts.

Freizeiteinrichtungen

Alle weiteren Veranstaltungen und Versammlungen sind im angegebenen Zeitraum verboten. Diskos, Clubs und Freizeiteinrichtungen wie Indoorspielplätze, aber auch Spielhallen und Sportwettannahmestellen müssen wegen der Pandemie wieder schließen.

(gut)
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