Langenfeld Langenfelder Eisdielen dürfen wieder verkaufen

Langenfeld. · Frank Schneider kritisiert die vom Land ergänzte „Coronaschutzverordnung“.

Die Stadt Langenfeld muss einige Corona-Beschränkungen zurücknehmen, die über Bestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalens hinausgehen. „Damit dürfen Eis­cafés nun auch in Langenfeld wieder Außer-Haus-Verkäufe vornehmen“, sagt Stadtsprecher Andreas Voss. „Gerade bei schönem Wetter dürften die Eisdielen damit einen hohen Zulauf haben..“ Wobei wie bei allen Außer-Haus-Verkäufen der Gastronomie das Eis erst 50 Meter vom Abholort entfernt verspeist werden darf.

Bürgermeister Frank Schneider kritisiert die am Dienstag von der Landesregierung ergänzte „Coronaschutzverordnung“ (CoronaSchVO). „Dies birgt die Gefahr in sich, dass sich die Menschen an den ­Cafés bewusst oder unbewusst begegnen und damit das Kontaktverbot zumindest aufgeweicht wird.“ Schon vor der Änderung habe die NRW-Verordnung aus Sicht des Bürgermeisters zu viele Ausnahmen zugelassen. „Das fiel aber durch die Erlaubnis, sie vor Ort mit eigenen, strengeren Regelungen zu ergänzen, zunächst nicht allzu sehr ins Gewicht“. Nun unterbinde das Land solche Sonderregelungsmöglichkeiten der Städte.

Voss zufolge zählt hierzu auch die zuletzt in Langenfeld nicht erlaubte Öffnung von Läden mit Mischsortimenten, deren Schwerpunkt nicht auf Lebensmitteln oder Drogeriewaren liegt. Bei sonst überwiegend geschlossenen Läden könnten laut Voss diese Gemischtwaren-Geschäfte „einen hohen Publikumssog entfalten“. Schneider appelliert wegen des Infektionsschutzes an alle Langenfelder, nun bloß nicht zum Bummeln in die City zu kommen und dort womöglich mit Eis zwischen vielen anderen Menschen zu verweilen.

Auch die in Langenfeld bei Veranstaltungen vorgegebenen Anwesenheitsleisten sind laut Schneider nun hinfällig. „Eine kaum noch zu überbietende Leichtsinnigkeit beim Ziel, Infektionsketten nachvollziehen zu können.“ Schneider appelliert an die knapp 20 betroffenen Betreiber der nun wieder erlaubten Läden, diese im Sinne ihrer Verantwortung nicht zu öffnen. Und Kunden sollten „wirklich nur unverzichtbare Einkäufe vornehmen, um unnötige Kontakte zu vermeiden“.

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