Kreis Mettmann Geo-Grid-Matte soll Pipeline sichern

Kreis Mettmann. · Covestro darf an der Leitung für das hochgiftige Kohlenmonoxid weiterbauen, die auf 67 Kilometer Länge verlegte Pipeline aber nicht in Betrieb nehmen. Das Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt die Klage am 19. August.

 2007 rollten die Bagger an und verlegten die Rohre der CO-Pipeline. Ob und wann sie in Betrieb geht, wird bald entschieden.

2007 rollten die Bagger an und verlegten die Rohre der CO-Pipeline. Ob und wann sie in Betrieb geht, wird bald entschieden.

Foto: dpa/Horst Ossinger

Seit 13 Jahren wird über die Kohlenmonoxid-Leitung der Firma Covestro (vorher Bayer Material Science) gestritten. Die 67 Kilometer lange CO-Pipeline ist fertig, darf aber nicht in Betrieb genommen werden. Mehr als 40 Eigentümer haben gegen die Enteignung ihrer Grundstücke geklagt. Bürgerinitiativen gegen die den Kreis Mettmann durchquerende Pipeline haben weit mehr als 100 000 Unterschriften gegen die Leitung mit dem hochgiftigen Gas gesammelt und werden von betroffenen Städten wie Langenfeld, Monheim und Hilden unterstützt. Am 19. August will jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in der Aula der dortigen Universität endgültig in der Sache entscheiden und die Klagen von Bürgern ­verhandeln.

Wenige Wochen vorher hat die Bezirksregierung Düsseldorf nun „nach intensiver Prüfung“ einen im Mai von Covestro eingereichten Antrag genehmigt. Damit wird es dem Unternehmen ermöglicht, eine zweite Geo-Grid-Matte einzupflügen. Diese soll verhindern, dass etwa Bagger bei Bauarbeiten die Pipeline versehentlich beschädigen. Zum Einbau zusätzlicher Schutzmatten hatte sich Covestro aus Sicherheitsgründen verpflichtet.

Bundesverfassungsgericht befasste sich mit dem Fall

Covestro-Sprecher Jochen Klüner betonte indes, dass mit dieser aktuellen Genehmigung der Bezirksregierung nun nicht direkt mit dem Einbau der geforderten Matten begonnen werde. „Vor dem Gerichtsurteil in Münster wird das ganz sicher nicht gemacht.“ Den Antrag habe Covestro am 28. Mai gestellt, damit es im Falle der Betriebsgenehmigung für die CO-Pipeline durch das OVG zu keinen weiteren Verzögerungen komme. „Es ist so ja schon eine außergewöhnlich lange Verfahrensdauer.“ Nach einem OVG-Urteil vom Dezember 2007 durfte Bayer die Pipeline zwar bauen, doch bis heute nicht betreiben. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte die Entscheidung im Januar 2017 zurück ans OVG Münster verwiesen.

Gut eineinhalb Monate vor der Verhandlung dort nun also die Genehmigung durch die Bezirksregierung. Covestro habe „Anspruch auf eine zeitnahe Prüfung und Bescheidung“ des Antrags, sagt eine Sprecherin der Bezirksregierung. Dieser war am 2. Juli beschieden worden. Covestro dürfe die Pipeline nur baulich fertigstellen, aber nicht in Betrieb nehmen.

Horst Ferber aus Hilden kämpft schon seit 13 Jahren gegen das Großprojekt: „Als Anwohner der Pipeline und Initiator der Stopp-CO-Pipeline-Bürgerinitiativen bin ich bestürzt.“ Dieter Donner, einer der Sprecher der Anti-Pipeline-Gruppen, wundert sich über den zeitlichen Zusammenfall der Genehmigung des Covestro-Antrags und des Verhandlungstermins in Münster.

Grundlage der Entscheidung waren die Abwägung des öffentlichen Interesses (etwa Stärkung der wirtschaftlichen Struktur der Chemieindustrie, Verbesserung der Umweltbilanz) und des wirtschaftlichen Interesses von Covestro gegen das Schutzinteresse der Betroffenen (insbesondere der Eingriff in deren Eigentum) sowie Naturschutzbelange, erläutert die Bezirksregierung.

Eine so umfassende Prüfung binnen vier Wochen, wundert sich Dieter Donner: „Wir werden Akteneinsicht beantragen.“ Für die Verhandlung vor dem OVG hätten sich bereits 30 Pipeline-Gegner über den Kreis Mettmann angemeldet.

Die zwischen den beiden Covestro-Standorten Dormagen und Uerdingen verlegte CO-Pipeline ist laut Firmensprecher Klüner derzeit mit Stickstoff gefüllt, um sie vor Rost zu schützen. Wenn das OVG im August den Betrieb erlaube, wird es nach Klüners Einschätzung noch mindestens drei Jahre dauern, bis Kohlenmonoxid durch die Rohrleitung gepumpt wird.

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