Kreuzstraße: Von den sieben Wegekreuzen des Bittweges

"Heiligenhäuschen" nennt der Volksmund die Kreuzkapelle an der Ecke Kreuzstraße/Brückstraße. Sie wird bereits 1443 als "Heiligen huyß" und "overste Heiligen huyß" sowie 1460 als "Heiligen Huyss buten de Overportzen" erwähnt.

Eine neue Kapelle wurde dann 1648 eingeweiht.

Das heute noch an der Ecke Mülheimer Straße/Kreuzstraße vorhandene Wegekreuz ist eines der sieben Wegekreuze des Bittweges der so genannten "Sieben Fußfälle" und trägt die Inschrift "Verehr es Kreutz, o Sünder meyn / Wan du gehest alhie vorbey / Bedenck wie der Erlöser deyn / Vör dir am Kreutz gestorben sey". Es ist jüngeren Datums, gibt aber der Straßenbezeichnung eine zusätzliche Rechtfertigung. Red/Stadtarchiv "Ratinger Straßennamen"

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