Kreis Mettmann: 35.000 Waffen im Schrank

10500 Bürger im Kreis Mettmann sind als Besitzer von Waffen registriert. In den meisten Fällen sind es Sportschützen und Jäger.

Kreis Mettmann. Ältere Generationen werden sich noch erinnern: Es gab einmal eine Zeit, da konnte sich jeder Erwachsene, wenn er es denn wollte, eine Pistole oder ein Gewehr bei den namhaften Versandhäusern per Katalog bestellen. Eine Kopie des Personalausweises genügte. Doch die Zeiten sind vorbei. Ob Terrorismus oder Amokläufe - das Waffenrecht wurde in den vergangenen Jahren schrittweise verschärft.

Verbote von Schusswaffen in Privathand finden bei den Bundesbürgern keine Mehrheit. 45 Prozent der Teilnehmer an einer Infratest-dimap-Umfrage meinen aber, dass der Waffenbesitz zu Hause strenger kontrolliert werden sollte. Nur 26 Prozent meinen aber, dass der private Waffenbesitz grundsätzlich verboten werden müsste.

Dabei ist die Zahl der Waffen, die im Kreis Mettmann existieren, nicht gering. "Es gibt zurzeit 10500 regierte Waffenbesitzer mit rund 35000 eingetragenen Waffen", sagt Ulrich Löhe, Pressesprecher der Kreispolizei, die zugleich auch die zuständige Waffenbehörde ist.

"Die Zahl ist aber nicht verwunderlich. Der ländlich geprägte Kreis Mettmann hat eine Menge Sportschützenvereine und Jäger. Und jeder von ihnen hat sicherlich mehr als eine Waffe", so Ulrich Löhe.

Zugleich macht Löhe deutlich, was zu beachten ist. "Man muss zwischen Waffenschein und Waffenbesitzkarte unterscheiden. Nur wer einen Waffenschein besitzt, darf eine Schusswaffe außerhalb der Wohnung tragen." Dieses gelte im Kreis Mettmann - die Polizei ausgenommen - gerade einmal für vier Personen. "Alle anderen haben Waffenbesitzkarten.

In dieser Karte werden die Schusswaffen des Besitzers registriert und eingetragen. In der Regel handelt es sich dabei um Sportschützen, Jäger oder ein Waffensammler", so Löhe. Wer eine Waffenbesitzkarte erwerben will, muss seine persönliche Eignung, Sachkunde und einen vernünftigen Grund für den Waffenerwerb nachweisen.

Eine Ausnahme gilt für Jäger als Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines, denn diese dürfen Waffen ohne Genehmigung erwerben, müssen sie aber bei der Polizei innerhalb von 14 Tagen anmelden.

Zum Transport der Schusswaffe zum Waffenhändler oder zu einem Schießstand ist kein Waffenschein erforderlich. Die ungeladene Waffe und die Munition müssen aber getrennt transportiert werden.

"Und es gibt immer wieder den Fall, dass jemand eine Waffe erbt. Auch dieses muss uns gemeldet werden", so Ulrich Löhe.

Für die Fraktion der Grünen im Kreistag ist der Amoklauf von Winnenden Anlass für eine Anfrage. So soll die Kreisverwaltung beantworten, in welchem Umfang und mit welcher Qualität die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Schusswaffen kontrolliert wird.

"Natürlich kontrollieren wir per Datenabgleich, wenn jemand auffällt, ob er auch eine Waffe besitzt", sagt Ulrich Löhe vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um Waffen.

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