Wilder Unrat verunstaltet die Hildener Natur

Illegal entsorgter Müll regt die Hildener auf: 20 Mal im Jahr erhält das Ordnungsamt Hinweise.

Wilder Unrat verunstaltet die Hildener Natur
Foto: Jäschke

Hilden. Das Foto von Oliver Hertrampf zeigt eine beeindruckende Ansicht der jüngsten Müllsünde in Hilden: Auf mehreren Quadratmetern hat ein Unbekannter Reste eines blauen Teppichbodens verstreut — Reste einer Auslegeware, wie sie vielleicht beim Renovieren einer Wohnung entstanden sind. „Jedenfalls liegt die ganze Plörre jetzt an der Pferdewiese hinter dem ehemaligen Lindenhof im Westen“, schreibt Hertrampf auf Facebook.

Daraufhin meldeten sich auch andere Hildener und beklagten wilde Müllkippen an allen möglichen Orten: Ein Foto von Markus Jäschke zeigt leere Farbeimer am Parkplatz Menzelsee, Rosi Block berichtet von elektronischen Geräten, die nahe der Straße An den Gölden abgelagert wurden, und auch an der Hundewiese im Stadtwald wurde offenbar Müll entsorgt. „Asozial... die Strafen sind einfach zu gering, und es werden zu wenige dabei erwischt“, schreibt Hertrampf.

Michael Siebert, Leiter des Ordnungsamtes, kann das nur bestätigen. Zwischen 15 und 20 Mal im Jahr, so schätzt er, werden dem Ordnungsamt wilde Müllkippen angezeigt. Meistens handelt es sich dabei um Sperrmüll, Möbel, Lampen, Farbtöpfe oder Altpapier. „Wir hatten auch schon mal Fässer mit einer unbekannten Flüssigkeit. Da mussten wir die Feuerwehr und die Umweltbehörde einschalten“, erinnert sich Siebert. Das sei aber eher die Ausnahme.

In 95 Prozent der Fälle muss der Zentrale Bauhof der Stadt Hilden den Unrat entsorgen. Das heißt nichts anderes, als dass in 95 Prozent der Fälle der Verursacher nicht festgestellt werden kann. Denn ansonsten wäre er dazu verpflichtet worden, das Gerümpel auf eigene Kosten wieder zu entfernen. Nur selten können die Müllsünder dingfest gemacht werden. „Selbst wenn in dem Abfall Briefe oder Rechnungen mit einer Adresse gefunden werden, heißt das noch lange nicht, dass es sich bei der dem Adressaten auch um den Verursacher handelt“, erläutert Siebert. Es gelte das Verursacherprinzip: Der genannten Person muss erst einmal nachgewiesen werden, dass sie die Umwelt tatsächlich verunreinigt hat. Dem Ordnungsamt helfe, wenn sich Zeugen beispielsweise das Kennzeichen notieren.

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