Vater soll Tochter den Arm gebrochen haben

Ein Familienstreit beschäftigte das Amtsgericht.

Rechtsfrieden gegen Familienfrieden — in diesem Konflikt hat sich das Langenfelder Amtsgericht gestern für den Familienfrieden entschieden. In dem Fall, bei dem ein dreifacher Familienvater seiner jugendlichen Tochter den Unterarm gebrochen haben soll, einigte sich das Gericht mit der Staatsanwaltschaft und der Anwältin des Angeklagten unter Zustimmung von Ehefrau und Tochter auf einen Vergleich.

Gegen eine vom Angeklagten zu leistende Geldauflage wird das Verfahren gegen den bislang nicht Vorbestraften eingestellt. Nach den Schilderungen der Anwältin, die den Vergleich anregte, liegen Eltern und älteste Tochter der Hildener Familie schon seit längerem über Kreuz. Dies habe sich unter anderem in Beleidigungen der Eltern durch das Mädchen geäußert.

Laut Anklage wurde der Vater darauf mindestens zweimal handgreiflich: Vor etwa zwei Jahren soll dies zu besagtem Unterarmbruch geführt haben, ein Jahr später folgte nach Worten des Richters ein weiterer „Schlag auf den Arm nach Entfernung der Platte“. Die Tochter zeigte den Vater darauf wegen Körperverletzung an. Sie lebt inzwischen in einem Heim. Mit den jüngeren Kindern (11 und 10) „klappt“ es laut Anwältin dagegen.

„Die Ehefrau und Mutter leidet sehr unter den Vorfällen, es besteht in der Familie grundsätzlich Interesse, wieder zusammenzukommen. Das Strafverfahren stört in diesem Prozess, die Familie braucht vielmehr psychologische Hilfe“, warb die Anwältin für eine Einstellung des Verfahrens. Heimbetreuerin und Tochter zeigten sich einverstanden mit dieser Sichtweise: „Mir liegt ebenfalls daran, die Spannungen in der Familie wieder abzubauen“, sagte die Jugendliche. Nach Zustimmung des Staatsanwalts einigten sich die Parteien auf einen Vergleich: Der 42-jährige Gering- und Alleinverdiener zahlt gegen Einstellung des Verfahrens 600 Euro an die Kinderkrebsklinik.

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