Überfall: Spielhalle hätte geschlossen sein müssen
Meike Lukat (WLH) weist auf die neue Rechtslage hin.
Haan/Hilden. Immer wieder erreichen Polizeimeldungen die Redaktion, in denen die Beamten von Überfällen auf Spielhallen während der Nacht berichten — zuletzt Anfang der Woche. Der Raub ereignete sich um 2 Uhr in der Nacht auf Dienstag in der Spielhalle Haan an der Bahnhofstraße (nicht wie berichtet an der Bahnstraße in Gruiten). Ein maskierter Mann ließ sich Bargeld in eine Tasche füllen und flüchtete unerkannt, die Polizei in Haan bittet um Hinweise.
Eigentlich sind nächtliche Überfälle auf Spielhallen aber gar nicht mehr möglich — weil sie zwischen 1 und 6 Uhr geschlossen sein müssen. Darauf macht Meike Lukat von der WLH aufmerksam, die maßgeblich am gültigen Glücksspielstaatsvertrag NRW mitgewirkt hat. Im Gegensatz zu eher schwammig formulierten Passagen des Vertrags, gegen die die Betreiber derzeit mit aufschiebender Wirkung klagen, ist die Klausel zur nächtlichen Sperrung klar: „Ausnahmen hiervon sind nicht möglich“, sagt der Gesetzgeber.
„Im Ergebnis hat Frau Lukat Recht“, schreibt Norbert Danscheidt auf Anfrage dazu. Der Hildener Ordnungsdezernent stellt weiter fest: „Da alle Spielhallen zum 1. Dezember 2017 eine neue Erlaubnis brauchten, gilt seit diesem Zeitpunkt die Regelung des Paragrafen 17 des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag. In Hilden haben alle Spielhallen nun eine Erlaubnis mit einer Sperrzeit von 1 bis 6 Uhr und halten sich daran. Diese Erlaubnisse können zwar beklagt werden, das führt aber nicht zu einer längeren Öffnungszeit und dürfte dank der ausnahmsweise klaren Regelung auch ergebnislos verlaufen.“