Stadt wirft der Allianz Trickserei bei Wahlplakaten vor

Die Allianz soll unrechtmäßig ihre Werbung verdoppelt haben. Hilden überstreicht Transparente.

Stadt wirft der Allianz Trickserei bei Wahlplakaten vor
Foto: Dirk Thomé

Hilden. Einen „ungeheuerlichen Angriff auf die Freiheit der Wahlwerbung“ nennt die Vorsitzende der Allianz für Hilden, Christina Krasemann-Sharma, ein Verhalten der Stadtverwaltung. Die hat vier große Plakate des Bürgermeisterkandidaten der Allianz, Ralf Bommermann, weiß übermalt. Mit der Angelegenheit haben sich auch die Gerichte beschäftigt.

Dort wollten die Allianz und ihr Anwalt Patrick Strösser erreichen, dass die Stadt ihre Drohung, die Plakate notfalls selbst zu beseitigen, nicht umsetzt, bis geklärt ist, ob dies rechtens ist. Diese Anordnung wollten die Richter aber nicht aussprechen. Daraufhin übermalte die Stadt die Plakate.

Eine Entscheidung, ob die Stadt rechtens gehandelt hat, haben die Richter nicht getroffen. Darauf legt die Allianz auch keinen Wert mehr. Mittlerweile hat die Wählergemeinschaft die Sache vor Gericht als erledigt erklärt. Da die Stadt ihre Ordnungsverfügung zum Entfernen der Plakate bereits umgesetzt hatte, machte es laut Strösser „keinen Sinn mehr, die Aufhebung der Ordnungsverfügung vor Gericht weiter durchzusetzen“.

Verfügt hatte die Stadt das Entfernen der Plakate, weil die Allianz nach den Worten des Ersten Beigeordneten Norbert Danscheidt versucht habe, „mit einem Trick zusätzliche Standorte zu bekommen“. Der sieht so aus: Der unabhängigen Wählergemeinschaften im Kreis Mettmann (UWG) stehen für die Kreistagswahl vier Plakat-Standorte zur Verfügung. Die Allianz gehört der UWG an und hat deren Standorte mit ihren Plakaten für die Kommunal- und Bürgermeisterwahl beklebt.

Dadurch standen in Hilden acht „identische Plakate“ (Danscheidt) der Allianz, obwohl ihr laut Sondernutzungssatzung der Stadt nur vier zustehen. „Was plakatiert wird, ist Sache der Beteiligten“, hält dem Strösser entgegen.

Diese Beteiligten haben erneut reagiert. Der von der Allianz nach der Übermalung auf die weiße Fläche aufgedruckte Stempel „zensiert“ ist einem Plakat mit identischem Schriftzug gewichen — samt Hinweis auf die UWG als Plakat-Inhaber.

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