Stadt streitet mit Ratsmitglied um Garage

„Für uns ist das Verfahren abgeschlossen“, sagt Erster Beigeordneter Norbert Danscheidt.

Stadt streitet mit Ratsmitglied um Garage
Foto: Olaf Staschik

Hilden. Dass ein Mitglied des Stadtrates vor Gericht mit der Stadt streitet, kommt nicht alle Tage vor. Ernst Kalversberg ist sachkundiger Bürger der Fraktion Allianz für Hilden. Sie hat zwei Mandate im Kommunalparlament, in dem 44 Stadtverordnete sitzen. Er möchte auf dem Grundstück Poststraße 6-10 Garagen bauen. Das lehnte die Bauaufsicht in einem Beratungsgespräch im Rathaus ab. Begründung: Der Bauantrag sei nicht genehmigungsfähig.

Das sah Kalversberg anders und verwies auf einen Grundstücksnachbarn. Dieser habe dort eine Garage bauen dürfen. Gleiches Recht für alle, forderte der Hildener — und klagte gegen die Stadt Hilden vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Das hat am 28. September entschieden. Es wurde jedoch kein Urteil gesprochen. Beide Beteiligte erklärten das Verfahren für erledigt, das Gericht stellte das Verfahren ein. Auf Anregung der Richterin übernahm die Stadt Hilden die Kosten des Verfahrens.

Beide Seiten bewerten dieses Ergebnis unterschiedlich. „Meiner Nachbarin wurde rechtswidrig Baurecht gewährt“, sagt Ernst Kalversberg: „Nicht fahrlässig, sondern bewusst, wie laut der Richterin aus den internen Anmerkungen in den Verwaltungsakten zu ersehen war.“ Er habe den „Anfangsverdacht der Korruption“. Ernst Kalversberg legte Fachaufsichtsbeschwerde/Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Baudezernat bei Landrat Thomas Hendele ein und ließ sich bis auf weiteres im Stadtentwicklungsausschuss als sachkundiger Bürger vertreten.

Vorsitzender Richter Norbert Klein ist Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Er sieht die Sache etwas anders: „Die Baugenehmigung (für den Nachbarn) war rechtswidrig. Das Bauamt der Stadt Hilden hat das aber nicht gewusst. Im Verfahren ist nicht die Rede davon gewesen, dass die Genehmigung bewusst rechtswidrig erteilt worden ist.“ Der Kläger könne aus der rechtswidrigen Baugenehmigung für den Nachbarn aber nicht ableiten, dass er jetzt auch bauen dürfe. Es gelte der juristische Grundsatz „Keine Gleichheit im Unrecht“.

Baudezernentin Rita Hoff wollte sich als Betroffene zu der ganzen Sache nicht äußern. „Das Verfahren ist eingestellt worden“, hält der Erste Beigeordneter Norbert Danscheidt fest: „Die Baugenehmigung (für die Garage auf dem Nachbargrundstück) ist bestandskräftig. Für uns ist das Verfahren deshalb erfolgreich ausgegangen und damit erledigt.“

Kalversberg könne seine geplanten Garagen durchaus bauen — nur eben etwas anders als von ihm geplant. Der Fall sei kompliziert: „Deshalb macht es Sinn, für eine Lösung die Bauberatung der Stadt aufzusuchen.“

Die Dienstaufsichtsbeschwerde über das Hildener Baudezernat sei am 10. November beim Kreis Mettmann eingegangen, bestätigt Pressesprecherin Daniela Hitzemann: „Wir sind noch in der Prüfung.“ Mehr lasse sich im Moment nicht dazu sagen. Die Bauaufsicht des Kreises Mettmann schaue sich den Sachverhalt genau an. Erst dann werde man klarer sehen.

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