Änderung im neuen Jahr Haan verfügt Stellplatz-Bereitstellung

Haan · Vom neuen Jahr an greift in Haan eine eigene Satzung für den Bau von Auto- und Fahrradabstellplätzen.

 Die neue Stellplatzsatzung regelt für einzelne Gebäudenutzungen den Stellplatz-Bedarf . Bei der Planung des neuen Rathauses muss die Stadt die neuen Vorgaben auch bei sich selbst berücksichtigen.

Die neue Stellplatzsatzung regelt für einzelne Gebäudenutzungen den Stellplatz-Bedarf . Bei der Planung des neuen Rathauses muss die Stadt die neuen Vorgaben auch bei sich selbst berücksichtigen.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Wer in Haan künftig Mehrfamilienhäuser mit mindestens drei Wohnungen bauen möchte, muss pro 100 Quadratmeter Wohnungs-Bruttogrundfläche 1,2 Stellplätze für Autos oder andere Kraftfahrzeuge sowie zwei Fahrrad-Stellplätze nachweisen. So regelt es die neue Stellplatzsatzung, die der Stadtrat kurz vor Weihnachten endgültig verabschiedet hat.

Für Pflege- beziehungsweise Seniorenwohnheime gilt künftig: ein Kfz-Abstellplatz je angefangene vier Betten sowie ein Fahrrad-Abstellplatz je angefangene acht Betten. Es müssen allerdings mindestens drei Fahrradplätze vorhanden sein. Mindestens 20 Prozent der Kfz-Stellplätze müssen Besuchern zur Verfügung stehen, bei den Fahrrad-Abstellplätzen gilt das sogar für 80 Prozent.

Ein Stellplatz je angefangene
25 Quadratmeter Nutzfläche

Auch für Gebäude mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen macht die Satzung differenzierte Vorgaben: Gibt es ein hohes Besucheraufkommen – etwa bei Arztpraxen, Schalter- oder Beratungsräumen – gilt: ein Stellplatz je angefangene 25 Quadratmeter Nutzfläche, jedoch mindestens zwei Stellplätze (davon 75 Prozent Besucheranteil). Die Faustformel für Fahrrad-Abstellplätze lautet in diesem Fall: mindestens einer pro 30 angefangene Quadratmeter Nutzfläche (ebenfalls 75 Prozent Besucheranteil). Darüber hinaus regelt die Satzung das Stellplatzangebot für Krankenhäuser, Kirchen, Sportplätze, Gaststätten, Schulen und vieles mehr jeweils mit eigenen Vorgaben. Es gibt sogar einen eigenen Komplex für Sonnenstudios.

Mit der am 21. Juli 2018 beschlossenen Novelle der Landesbauordnung hatten die 396 Städte und Gemeinden in NRW erstmals die Möglichkeit erhalten, eigene Regelungen festzusetzen, wie und in welchem Umfang bei Bauvorhaben Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellplätze für Fahrräder geschaffen werden. Die neue Satzung bietet Haan sowohl Chancen, als auch Pflichten. So kann die Stadt künftig bei Bauvorhaben – etwa dem Bau des neuen Rathauses – mehr Einfluss auf die städtebauliche und verkehrliche Entwicklung nehmen. Denn die eigene Stellplatzsatzung hat im Vergleich zu den bisher landesweit einheitlichen Regelungen einen besonderen Stellenwert: Sie ermöglicht es, differenziert auf örtliche Gegebenheiten einzugehen, wie beispielsweise die Nähe zu einer Bushaltestelle.

Allerdings gehört zu der neuen Satzungsermächtigung auch die Verantwortung, die eigenen Regelungen in der Praxis auch anzuwenden und zu kontrollieren.

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