Haan Hilfe beim Hochwasserschaden

Haan · Die Informationen zum Soforthilfe-Programm und das Antragsformular sind ab sofort auf der Website der Stadt Haan unter Soforthilfeprogramm Hochwasser abrufbar. Anträge sind bis 31. Juli 2021 möglich. Privathaushalte können bis zu 1500 Euro, Gastronomiebetriebe bis zu 3000 Euro bekommen.

 Die Gartenstadt Haan war besonders stark betroffen.

Die Gartenstadt Haan war besonders stark betroffen.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

(cis) In Gruiten-Dorf waren die Überschwemmungen besonders schlimm. Die Schäden sind enorm. Und einige haben keine Versicherung gegen Elementarschäden. Die Feuerwehr registrierte mehr als 170 Einsätze.

Die Stadt gehe jedoch von einer ähnlich hohen Zahl weiterer Betroffener aus, die sich selbst geholfen haben, sagt Stadtsprecherin Sonja Kunders. Auch die Regulierung der Schäden durch die Versicherungen werde sicher Zeit brauchen. Politik und Verwaltung hätten deshalb bereits am Sonntag (18. Juli) ein Sofortpaket beschlossen, um schnell bei den Aufräumarbeiten und in der ersten Not zu helfen.

Diese kommunale Hilfe solle die Bundes- und Landesmittel ein kleines Stück ergänzen ,aber nicht ersetzen. Die Flutopfer könnten aber nicht „eine vollständige Übernahme aller durch Versicherungen oder andere Dritte nicht gedeckte Schäden“ erwarten, betont die Stadtsprecherin. Haan stelle den Hochwasser-Geschädigten einen Pauschalbetrag zur Verfügung.

Antragsberechtigt seien Haaner Privathaushalte und Gaststättenbetriebe, denen ein materieller Schaden durch das Unwetter mit Hochwasser im Juli 2021 entstanden sei. Pro Haushalt oder Gaststättenbetrieb kann nur ein Soforthilfeantrag gestellt werden. Die Soforthilfe darf ausschließlich für Ersatzbeschaffungen für durch das Unwetter mit Hochwasser zerstörten Hausrat oder Betriebsvermögen verwendet werden. Die Soforthilfe diene dazu, die finanziellen Folgen der entstandenen Sachschäden abzumildern. Sie beträgt einmalig bis zu 1500 Euro je Privathaushalt, bei Gaststättenbetrieben bis zu 3000 Euro.

Antrag kann per E-Mail oder
per Post beantragt werden

Der Antrag kann per E-Mail oder per Post gestellt oder im Rathaus abgegeben werden. Bei einer Antragstellung per E_mail ist das Antragsformular nebst Anlagen unterzeichnet und eingescannt im pdf-Format ausschließlich an die Adresse [email protected] zu senden. Die Soforthilfe wird von der Stadtkasse ausschließlich per Überweisung auf das Bankkonto der Antragsteller ausgezahlt. Eine Barauszahlung sei nicht möglich, betont Kunders. Der Antrag sei bewusst einfach gehalten. Die Angaben müssten aber richtig sein. Falschangaben könnten den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen und zu entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen führen. Als Nachweis des Sachschadens sei dem Antrag ein aussagekräftiges Foto beizufügen. Sofern eine Hausrat- oder Geschäftsinhaltversicherung unter Einschluss von Elementargefahren besteht, sei zudem eine Kopie der Schadensmeldung an die Versicherung zu übersenden.

Wer Soforthilfe erhalten hat, muss eine Kopie der Abrechnung der Versicherung bis spätestens 30. September 2021 einreichen. Für den Fall, dass eine Hausrat- oder Geschäftsinhaltversicherung nicht besteht, sind bis spätestens 30.09.2021 Rechnungskopien für die Ersatzbeschaffungen vorzulegen. Wird dieser Auflage nicht nachgekommen, könne die Stadt die gesamte Soforthilfe zurückfordern. Wenn sämtliche mit der Naturkatastrophe zusammenhängende Hilfen die Höhe des entstandenen Schadens übersteigen, muss der Überschreitungsbetrag zurückgezahlt werden.

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