Säureanschlag: Täter legt Revision ein

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor ihren Antrag zurückgezogen.

Hilden. Das Verfahren gegen den 23-Jährigen, der vor einem Jahr einen Säureanschlag auf seine Ex-Freundin veranlasst hat, läuft weiter. Allerdings nicht so, wie es sich das Opfer und die Anwältin der 21-jährigen Hildenerin vorgestellt haben. Da die Staatsanwaltschaft ihren Antrag auf Revision zurückgezogen hat, „sind auch uns als Nebenkläger die Hände gebunden“, sagt Esma Çakir-Ceylan, Fachanwältin für Strafrecht.

Das Verfahren läuft noch, weil auch der Ex-Freund Revision gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt hat. Ihm erscheint dessen Strafe (fünf Jahre und sieben Monate Haft) zu hoch. Er möchte ein milderes Urteil erreichen. Verschlechtern kann er sich vor Gericht nicht.

Unabhängig davon bereitet die 21-Jährige eine Zivilklage vor. Die junge Frau, die nach dem Säureangriff noch immer in Behandlung ist, will damit einen Schadensanspruch geltend machen und Schmerzensgeld von den beiden Tätern verlangen. Der Ex-Freund hatte seinerzeit einen 19 Jahre alten Freund mit der Tat beauftragt.

Zudem läuft gegen den Haupttäter ein weiteres Verfahren. Darin ist die 21-Jährige ebenfalls die Geschädigte. Dabei geht es um vorgelagerte Taten, um Delikte, die während der Beziehung des Opfers mit ihrem Ex-Freund geschehen sind.

Die Anwältin der jungen Frau sieht in diesem zunächst zurückgestellten Verfahren eine Chance, eine höhere Strafe für den Ex-Freund ihrer Mandantin zu erreichen. Vor allem aber würde dieses Verfahren zeigen, dass der Polizei das Verhalten des Ex-Freundes bekannt gewesen sei.

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