Raub auf Spielhalle: 19-Jähriger muss ins Gefängnis

Richter am Wuppertaler Landgericht verurteilt den Haaner Spielhallen-Räuber zu Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.

Haan/Wuppertal. Wegen eines bewaffneten Raubüberfalls auf seine Stamm-Spielhalle an der Bahnstraße muss ein 19-jähriger Haaner für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Wuppertal verurteilte den Arbeitslosen am Dienstag aufgrund seines Geständnisses wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung und Besitz von verbotenen Rauschdrogen zu einer Jugendstrafe.

„Das war eine dumme und dilettantisch ausgeführte Tat“, kommentierte der Vorsitzende Richter. Der ausgeraubte 41-jährige Spielhallenaufseher könne wegen der psychischen Belastung nicht mehr arbeiten und leide weiter unter den Folgen.

Die Überwachungskameras des Lokals hatten aufgezeichnet, wie der mit einem Tuch vermummte Angeklagte am Tattag Mitte Dezember gegen 4.30 Uhr die Räume betrat und mit einer vorgehaltenen Gaspistole die Tageseinnahmen verlangte. „Schneller, Schneller“, hat er laut Anklage den 41-Jährigen gedrängt, das Geld in einen mitgebrachten Jutebeutel zu stecken. Rund 700 Euro kamen zusammen. „Er hat den Aufseher mit der Waffe in der Hand geschlagen, einfach aus Ungeduld“, stellte der Staatsanwalt fest.

Der Geschädigte hatte am ersten Verhandlungstag als Zeuge gefehlt und wurde deshalb am Dienstag von der Polizei vor Gericht vorgeführt. Sein Verhalten sei eine Folge der Tat, sagte der 41-jährige Haaner: „Ich hatte mich schon fertig angezogen, um zum Landgericht zu fahren. Und dann habe ich es nicht geschafft.“

Rund eine Woche sei er nach dem Überfall krankgeschrieben gewesen, berichtete der gelernte Großhandelskaufmann: „Dann habe ich versucht, wieder zu arbeiten. Am zweiten Tag hatte ich einen Nervenzusammenbruch.“ Auch für den einen Tag habe er es an seinem Arbeitsplatz nur aushalten können, indem er alles so umräumte, dass er die Tür und eintretende Gäste sehen konnte.

Das Gericht erklärte den Angeklagten trotz Alkoholeinflusses zur Tatzeit als voll schuldfähig. Er habe sich spontan zu dem Überfall entschlossen. Die Strafe nach Jugendrecht hatte die Staatsanwaltschaft beantragt. „Das war zur pädagogischen Einwirkung nötig“, begründete der Richter. Durch die Länge der Haft habe der 19-Jährige Aussicht, im Gefängnis eine Lehre zu beginnen und abzuschließen. Das gebe ihm eine Chance, seinem Leben eine neue Richtung zu geben.

Als die Polizei am Tattag die Wohnung des Angeklagten durchsuchte, fand sie dort Drogen: mehr als 130 Gramm Amphetamine. Weiter verschwunden bleiben indes die Beute und die verwendete Gaspistole. Er habe sie auf dem Weg vom Spiellokal zu seiner nahe gelegenen Wohnung verloren und sich später nicht getraut, zu suchen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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