Prüfungsamt beanstandet Geldaufbewahrung

Die Stadt Hilden verfügt über rund 60 Bargeldkassen. Sie waren zum Teil frei zugänglich.

Hilden. Eine Geldkassette im unverschlossenen Rollcontainer an einem nicht besetzten Arbeitsplatz, Bargeld und Briefmarken im Umschlag anstatt in einer verschließbaren Kasse — das sind nur zwei von insgesamt neun Einwänden, die die Mitarbeiter des Beratungs- und Prüfungsamtes der Stadt Hilden bei einer nicht angekündigten Untersuchung von sogenannten Handvorschusskassen im Rathaus, bei Kitas und anderen städtischen Einrichtungen vor wenigen Tagen erhoben haben.

Knapp 60 dieser Kassen gibt es bei der Stadt Hilden noch. Sie werden verwendet, um Marktgelder einzunehmen, städtische Müllsäcke zu verkaufen oder Gebühren für Pläne, Katasterauszüge, Bescheinigungen und Fotokopien bar abzuwickeln. Vor allem aber dienen sie zur Bestreitung von Portokosten. Im Stadtrat wird der Bericht am morgigen Mittwoch (9. Mai) vorgelegt. Und grundsätzlich ist Amtsleiter Michael Witek mit dem Ergebnis auch zufrieden. Immerhin hat die Buchführung bei allen überprüften Kassen gestimmt.

Dennoch gab es auch Anlass zur Kritik. Einige Beispiele:

- Die Quittungen, die die Jugendförderung ausstellt, werden mit einem handelsüblichen Quittungsblock erstellt. Laut Dienstanweisung muss aber ein städtischer Block verwendet werden, damit die Einzahlungen ordnungsgemäß nachgeprüft werden können.

- Eine der Geldkassetten wird während der Arbeitszeit in einem nicht verschlossenen Rollcontainer aufbewahrt, der sich in einem nicht abgeschlossenen und unbesetzten Büroraum befindet. Alle Mitarbeiter des Amtes haben mit ihrem Schlüssel Zugang zu dem Büro. Der „Griff in die Kasse“ ist also jederzeit möglich.

- Die Mitarbeiter, die auf dem Wochenmarkt Einnahmen entgegennehmen, müssen durch das Amt für Finanzservice dazu ermächtigt sein. Diese Ermächtigung sei bisher nur für zwei Mitarbeiter ausgestellt worden, bemängeln die Prüfer. Für alle weiteren Personen, die Gebühren kassieren, müsse jetzt ebenfalls eine Ermächtigung beantragt werden.

- In einem Fall werden während der Arbeitszeit Bargeld und Briefmarken in einem Briefumschlag aufbewahrt. Die Geld- und Aufbewahrungsbehälter müssen laut Prüfbericht jedoch abschließbar sein.

Witeks Fazit: „Keine schwerwiegenden Feststellungen, die die Sicherheit der Geldbestände in den Kassen gefährden würden“, aber durchaus Nachbesserungsbedarf.

Eberhard Kanski, stellvertretender Landesvorsitzender beim Bund der Steuerzahler

Der Bund der Steuerzahler NRW sieht in den Bargeldkassen ein grundsätzliches Problem. „Je mehr dieser Kassen ich führe, desto höher ist das Missbrauchs- und Fehler-Risiko“, warnt der stellvertretende Landesvorsitzende Eberhard Kanski. Knapp 60 Kassen, wie in Hilden, seien „in einer Zeit, in der der Trend eindeutig zu bargeldloser Zahlung geht, einfach nicht mehr angemessen“.

Amtsleiter Witek sieht das anders: „Für die Stadt ist das ein Beitrag zu mehr Bürgerfreundlichkeit“, argumentiert er. Was nicht bedeute, dass man das System nicht noch verbessern könne.

So haben die Prüfer in einem Punkt dafür gesorgt, dass der Amtsschimmel nicht mehr ganz so kräftig wiehert: „Bisher“, sagt Witek, „musste jede Bargeldkasse täglich vom Amtsleiter geprüft werden — selbst wenn es überhaupt keine Zahlungen gab.“ Dieser Unsinn sei unmittelbar nach Erscheinen des Prüfberichts abgeschafft worden. Die Ratssitzung im Bürgerhaus beginnt um 17 Uhr.

Archivfoto: beyond foto

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