Hilden und Haan Vater und Schwester sagen aus

Haan/Hilden. · Der Prozess wegen Zwangsprostitution gegen zwei „Loverboys“ geht in Wuppertal weiter.

Im Prozess gegen die beiden Wuppertaler, die zwei 16 und 18 Jahre alte Mädchen mit der „Loverboy-Masche“ dazu gebracht haben sollen, sich unter anderem in Hotels in Haan und Hilden zu prostituieren, haben nun die Schwester und der Vater der 16-Jährigen als Zeugen ausgesagt. Beide schilderten ein Martyrium, das die Familie damals durchgemacht habe.

„Wir hatten sie verloren“, sprach der Vater über das Verhältnis zur jüngeren seiner beiden Töchter. Sie sei ein anhängliches Kind gewesen, man hab viel gemeinsam unternommen. Es habe mit Beginn der Pubertät eine Phase gegeben, in der sie kurzzeitig entglitten sei und Drogen genommen habe. Er habe sie selbst aus der Drogenszene geholt und mithilfe der Caritas habe man das damals alles gut hinbekommen. Dann sei es im Sommer 2019 erneut schwierig geworden – aber da sei die Tochter nicht mehr zugänglich gewesen. Der fünf Jahre älteren Schwester war aufgefallen, dass die 16-Jährige oft so gewirkt habe, als würde sie wieder Drogen nehmen. Auf Nachfragen habe sie ausweichende Antworten bekommen, allerdings soll die Schwester von einem neuen Freund berichtet haben. Die beiden „Loverboys“ sollen es auch gewesen sein, die ihre Opfer mit Drogen versorgt hätten.

16-Jährige bestahl die Eltern und gab das Geld den Angeklagten

Eskaliert sei die Situation, als die Eltern im Urlaub gewesen seien. Da sei die 16-jährige oft spät in der Nacht nach Hause gekommen und aus den Autos fremder Männer ausgestiegen. Wochenlang soll sie sich zurückgezogen und die Eltern dazu auch noch bestohlen haben. Um einen der „Loverboys“ mittels Kaution vor dem Knast zu bewahren, soll sie von deren Konto 2000 Euro abgehoben haben. Die beiden Angeklagten sollen auch im Haus der Familie genächtigt und ihre Notdurft im Garten verrichtet haben.

Die Schwester berichtete, dass das Opfer irgendwann begonnen habe, sich ständig die Hände zu waschen und das mit Ekelgefühlen begründete. Nach dem Gespräch mit einem Bekannten der „Loverboys“, der sie kontaktiert hatte, habe sie auf einem einschlägigen Portal etliche Fotos ihrer Schwester gesehen. Sie habe sofort den Anwalt der Internetseite darauf hingewiesen, dass es sich um eine Minderjährige handele und die Bilder zu löschen seien. Die 16-Jährige leide noch immer unter den Folgen und sei in psychologischer Behandlung. Das Urteil wird am 18. März erwartet.

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