Hilden Beschluss verhindert Vonovia-Vorhaben

Hilden. · Einstimmig votierten alle sieben Fraktionen im Fachausschuss für einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen St.-Konrad-Allee und Richrather Straße in Hilden.

 Anwohner des Gerhard-Hauptmann-Hofes hatten im Vorfeld Unterschriften gegen das Vonovia-Projekt gesammelt.

Anwohner des Gerhard-Hauptmann-Hofes hatten im Vorfeld Unterschriften gegen das Vonovia-Projekt gesammelt.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Im Stadtparlament wird viel diskutiert und häufig gestritten. Im Fall Gerhard-Hauptmann-Hof sind sich aber alle sieben Fraktionen einig. Dort soll die von der Wohnungsgesellschaft Vonovia geplante Nachverdichtung verhindert werden. Deshalb haben die Stadtverordneten im Stadtentwicklungsausschuss einstimmig beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen. Sie nehmen damit in Kauf, dass die Stadt möglicherweise Schadenersatz leisten muss. Mindestens 260 000 Euro. Baudezernent Peter Stuhlträger kann sich an keinen vergleichbaren Fall erinnern: „Wir haben bislang immer eine gemeinsame Lösung mit dem Investor gefunden.“

Unternehmen will zwei Häuser mit zwölf Wohnungen bauen

Es geht um den Bereich zwischen St.-Konrad-Allee und Richrather Straße. Der Innenbereich ist sehr dicht mit kleinen, zweigeschossigen Reihenhäusern bebaut, die nach dem Zweiten Weltkrieg errichtet wurden. Um sie herum stehen zweigeschossige Mehrfamilienhäuser sowie einige Reihenhäuser. Die Vonovia will auf eigenen Grünflächen zwei weitere Wohnhäuser mit zwölf Wohnungen errichten. Sie würden bis zu sechs Meter an die Bestandsbauten heranrücken. Zudem müssten etwa 40 Bäume gefällt werden.

In Hilden fehlen Mietwohnungen, da ist sich die Politik durchaus einig. Aber die von der Vonovia geplante Bebauung beeinträchtige die Lebensqualität der Anwohner derart, dass sie nicht vertretbar sei, sind sich alle Ratsfraktionen durch die Bank einig. Verhindern lasse sich das Bauvorhaben aber nur, wenn ein Bebauungsplan aufgestellt wird, hat die Verwaltung erläutert. Für den Bereich gibt es bislang keine Bebauungsplan. In so einem Fall wird die Bebauung nach Paragraf 34 Baugesetzbuch geregelt. Und danach müsste die Stadt das Vorhaben genehmigen. Nur bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes kann die Stadt beispielsweise Abstandsflächen individuell prüfen. Ansonsten ist sie an die Landesbauordnung gebunden. Und dort sind die Abstandsflächen gerade erst reduziert worden. Der jetzt erstmals aufgestellte Bebauungsplan soll die vorhandenen Grünflächen erhalten und schützen. Damit würden Neubauten wie von der Vonovia geplant praktisch unmöglich. Möglicherweise muss die Stadt Hilden dann aber Schadenersatz leisten. Denn als die Wohnungsgesellschaft bei der Stadt anfragte, ob sie dort möglicherweise neue Wohnungen errichten könne, hat die Stadt „Ja“ gesagt. Ihr blieb nach geltender Rechtslage auch gar nichts anderes übrig. Denn es gab ja noch keinen Bebauungsplan.

Ob die Stadt Schadenersatz leisten muss, wird sich erst dann zeigen, wenn der neue Bebauungsplan aufgestellt worden ist und Rechtskraft erlangt hat. Erst dann kann Vonovia einen möglichen „Planungsschaden“ geltend machen. Die Fläche, um die es geht, ist etwa 1300 Quadratmeter groß. Der Bodenrichtwert für Bauland beträgt dort 450 Euro pro Quadratmeter; für Grünland etwa die Hälfte. Die Vonovia kann nur die Differenz geltend machen. Das wären mindestens 260 000 Euro. Es wäre das erste Mal in der jüngeren Stadtgeschichte, dass die Kommune einen Investor entschädigen müsste.

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