Maskenpraxis in Geschäften aus Hilden und Haan Verwirrung um Maskenpflicht im Handel

Haan/Hilden. · Kunden müssen Masken tragen. Beschäftigte anscheinend nicht unbedingt. Die Praxis im örtlichen Einzelhandel sorgt zuweilen für Irritation.

 Kunden müssen Maske tragen, für Mitarbeiter gelten Ausnahmen.

Kunden müssen Maske tragen, für Mitarbeiter gelten Ausnahmen.

Foto: dpa/Sven Hoppe

Die Angst vor Corona steckt tief. Vor allem die sich ständig widersprechenden Mitteilungen sorgen nicht gerade dafür, dass die Unsicherheit der Bürger geringer wird. Das wird bei den Bedenken deutlich, die viele bezüglich der aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen in Verbindung mit offenen Lebensmitteln haben. In der aktuellen CoronaSchVO § 3 Abs. 5 ist folgendes formuliert: „Die Verpflichtung nach Absatz 2 und Absatz 2a kann für Inhaber und Inhaberinnen sowie Beschäftigte durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen (Abtrennung durch Glas, Plexiglas o.ä.) ersetzt werden.“

Lina Schorn von der Stadt Hilden formuliert diese Verordnung allgemeinverständlich: „Solange die Beschäftigten durch Plexiglasscheiben von den Kunden abgegrenzt sind, müssen sie also keine Masken tragen. Besondere Regelungen zum Umgang mit der Maskenpflicht bei offenen Lebensmitteln gibt es in der CoronaSchVO nicht.“

Die Metzgerei Rauschmann in Haan-Gruiten hat eine Kunststoffscheibe zwischen Verkäufer und Kunden. Hier tragen die Verkäufer auch keine Maske. Und das ist auch nicht notwendig. „Ich habe mich bei einer Apothekerin erkundigt“, erzählt Kathrin Hennig, „und dann ein Schreiben aufgesetzt.“ Dieses Schreiben, das im Laden aushängt, informiert darüber, dass eine Infektion nicht durch eine eventuelle Oberflächen-Kontaminierung der Fleisch- oder Wurstwaren erfolgen kann. „Falls da durchs Sprechen tatsächlich ein Tröpfchen auf ein Schneidbrett fällt, könnte man sich dadurch nicht infizieren“, betont Hennig.

Übertragen wird das Virus vor allem durch die Luft, durch Aerosole. Und um dem vorzubeugen, hat die Metzgerei Rauschmann eine entkeimende Luftfilteranlage im Laden. „Die Luft wird gefiltert und an einem Entkeimungs-Strahler vorbeigeleitet, bevor sie wieder in den Laden kommt“, sagt Hennig.

Kein Zweifel an den
Anordnungen der Behörden

Auch die Rewe-Märkte in Hilden und Haan vertrauen bei ihren Frischetheken auf die Corona-Schutzverordnung, wie Pressesprecher Thomas Bonrath erklärt: „Wir setzen die von den Behörden gemachten Anordnungen zur Eindämmung der Pandemie gewissenhaft um. Wir haben keinen Grund, an der Richtigkeit und Umfang dieser Maßnahmen zu zweifeln. Im Gegenteil: Wir haben vollstes Vertrauen in die Expertise dieser Fachleute und nehmen deswegen von selbst definierten Zusatz-Maßnahmen Abstand.“

Etwas anders sieht es die Hildener Bäckerei „Ihr Bäcker Schüren“, die auch in Haan ihre Filialen hat. „Unsere Verkäufer sind, selbst in Einer-Filialen, alle mit einer FFP2-Maske ausgestattet“, erklärt Kathleen Graf. Und das zusätzlich zu den Kunststoffscheiben, die überall über den Theken hängen. „Wir wollen nicht, dass unsere Kunden verunsichert werden“, sagt Graf. Aus diesem Grund wurden alle Mitarbeiter von Anfang an mit richtigen Masken ausgestattet. „Schon, als die Bestimmungen noch lockerer trugen die Mitarbeiter Mund-Nasen-Schutz.“ Auch werde keine Ware von den Verkäufern angefasst. „Wir benutzen Gebäckzangen oder Papier“, sagt Kathleen Graf. Sie weiß ebenfalls, dass das Virus nicht durch Brot oder Backwaren übertragen werden kann. „Aber der Kunde will das nicht hören“, hat sie die Erfahrung gemacht. „Deshalb zeigen wir unseren Kunden, dass uns ihre Sicherheit genauso wichtig ist, wie unsere eigene.“

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