Hilden Linz-Eßer: „Erlass ist nicht umsetzbar“

Hilden · Die neue Verordnung des Landes NRW für Seniorenheime wurde am 3. April erlassen.

 Beate Linz-Eßer ist Geschäftsführerin der Seniorendienste Stadt Hilden.

Beate Linz-Eßer ist Geschäftsführerin der Seniorendienste Stadt Hilden.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

. Die NRW-Landesregierung hat am 3. April eine ­Corona-Aufnahme-Verordnung für Seniorenheime erlassen. Sie soll die Bewohner in stationären Pflegeeinrichtungen vor einer Covid-19-Infektion schützen und Neuaufnahmen und Wiederaufnahmen aus den Krankenhäusern ermöglichen. Altenheime müssen Isolations- und Quarantänebereiche einrichten für bereits infizierten Menschen einerseits und andererseits für denjenigen, die keine Symptome einer Erkrankung an Covid-19 zeigen, aber bei denen noch kein negatives Testergebnis vorliegt. Bei einer Neu- oder Wiederaufnahme ist der Bewohner für 14 Tage innerhalb des Quarantäne- beziehungsweise Isolationsbereichs von allen anderen Bewohnern – auch innerhalb dieses Bereichs – getrennt unterzubringen, zu pflegen, zu betreuen und zu versorgen. Dort eingesetzte Mitarbeiter sollen auf Covid-19 getestet werden.

Beate Linz-Eßer, Geschäftsführerin der noch coronafreien Seniorendienste Stadt Hilden, begrüßt die angeordneten Testungen, hält die anderen Maßnahmen aber praktisch für nicht umsetzbar.

Neuaufnahmen mussten bereits abgesagt oder verschoben werden

„Das würde faktisch zu einem Aufnahmestopp führen. Schon jetzt mussten wir aufgrund der Verordnung für heute und morgen geplante Neuaufnahmen sowie die Rückkehr von Bewohnern aus dem Krankenhaus absagen beziehungsweise verschieben, weil wir die geforderten Quarantäne- und Isolationsbereiche bei der derzeitigen Vollbelegung nicht einrichten können.“

Es sei nicht möglich, Personal ausschließlich für die Versorgung dieser Personen bereitzuhalten, da das vorhandene Personal bereits aufgrund von verstärkten Hygienevorgaben und zusätzlichen organisatorischen Aufgaben sehr belastet ist“, schreibt sie an das Ministerium und fügt hinzu: „Wir bitten daher dringend, die Verordnung dahingehend anzupassen, dass eine Isolierung im eigenen Zimmer ausreicht und pro Schicht nur einzelne Mitarbeitende für die Pflege und Betreuung dieser Personen eingesetzt ­werden.“ cis

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort