Haan Kleiderkammer ist für Bedürftige

Haan · Bis zu 700 Kunden besuchen monatlich die Kleiderkammer an der Friedrich-Ebert-Straße 111-117.

 Aktuell gibt es in der Kleiderkammer eine große Auswahl an Kostümen, passend für Karneval.

Aktuell gibt es in der Kleiderkammer eine große Auswahl an Kostümen, passend für Karneval.

Foto: KLeiderkammer Haan/Kleiderkammer

. Viele Haaner Bürger spenden gut erhaltene Kleidung, Schuhe, Haushaltstextilien und Hausrat. Ohne diese Sachspenden könnte die Kleiderkammer nicht betrieben werden. Die Einrichtung ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt, weil ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Menschen zu unterstützen, die wirtschaftlich hilfebedürftig sind. Doch wer darf eigentlich dort einkaufen?

Im Jahre 2016 waren in Deutschland 16,5 Prozent der Bevölkerung armutsgefährdet (Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistikbrief, Februar 2018). Das bedeutet: 13,4 Millionen Menschen mussten mit weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung auskommen. Statistisch gesehen sind das in Haan rund 4700 Menschen. Besonders betroffen sind kranke und behinderte Menschen, Seniorinnen und Senioren mit kleinen Renten, Geringverdiener und Arbeitslose, Wohnungslose, Menschen mit Migrationshintergrund, kinderreiche Familien sowie Alleinerziehende und ihre Kinder.

Wer arm ist oder an der Armutsgrenze lebt, kann sich und seine Familie oft nur schwer mit den im Alltag notwendigen Gütern versorgen. Zu den Menschen, die in der Kleiderkammer einkaufen dürfen, zählen in erster Linie die Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialhilfe, Wohngeld, BaFöG, Kinderzuschlag oder von Leistungen der Kriegsopferfürsorge. Doch unabhängig von diesen staatlichen Leistungen gilt im deutschen Steuerrecht bereits eine Person als hilfebedürftig, deren monatliche Bezüge das Vierfache (bei Alleinstehenden oder Alleinerziehenden das Fünffache) des Regelsatzes der Sozialhilfe nicht übersteigen und deren Vermögen zur nachhaltigen Deckung des Unterhalts nicht ausreicht oder nicht herangezogen werden kann. Das bedeutet bezogen auf die aktuellen Regelsätze seit 1. Januar: Wer alleinstehend oder alleinerziehend ist und monatlich weniger als 2120 Euro für den Lebensunterhalt zur Verfügung hat, darf in der Kleiderkammer einkaufen. Für Paare liegt die Grenze bei monatlich 1528 Euro pro Person.

Es gibt auch Geschirr, Gläser, Töpfe und anderen Hausrat

In der Kleiderkammer gibt es gebrauchte Kleidung, Schuhe, Haushaltstextilien und Hausrat, zum Beispiel Geschirr, Gläser und Töpfe, die von der Haaner Bevölkerung gespendet werden. „Um hilfebedürftigen Menschen einen günstigen Einkauf zu ermöglichen“, so Heike Müller, Geschäftsführerin der Kleiderkammer, „und um unsere Betriebskosten zu decken, bieten wir die Gebrauchtwaren zu einem sehr geringen Kostenbeitrag an.

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