Hilden : Gericht lehnt Klage von Investor ab
Hilden. Über ein Bauprojekt zwischen Karnaper- und Diesterwegstraße an der Güterzugtrasse wird seit Jahren heftig politisch gestritten. Gerangelt wird auch auf Nebenschauplätzen. Damit beschäftigen sich jetzt Gerichte.
Die K+S Projektentwicklungsgesellschaft aus Düsseldorf will schon seit vielen Jahren auf Brachflächen zwischen Karnaper Straße, Schürmannstraße, Diesterwegstraße und Güterbahnlinie (Bebauungsplan 255) Wohnungen bauen. Einer der Geschäftsführer ist das ehemalige Hildener CDU-Ratsmitglied Jürgen Spelter.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) lehnt das Vorhaben ab. Der Bahn-Lärm überschreite die Grenzwerte und mache den Bau einer fünf Meter hohen und 170 Meter langen Lärmschutzwand erforderlich. Auch die Häuser müssten mit zusätzlichem passivem Schallschutz versehen werden. Für die Lärmschutzwand müsse ein öffentlicher Weg entlang der Bahn weichen, kritisiert der BUND. Und der bisher offene Blick in die Landschaft werde verbaut. In einem Flugblatt hatte der BUND Hilden im Herbst 2019 Anwohner aufgefordert, Einwände und Bedenken gegen das Vorhaben im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung vorzubringen.
Die Richterin sieht keinerlei Anspruchsgrundlage
Investor Jürgen Spelter wollte das Flugblatt gerichtlich verbieten lassen – und ist damit gescheitert. Zunächst hatte er über ein Anwaltsbüro eine sogenannte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zustellen lassen. Dann versuchte er das Landgericht Düsseldorf zum Erlass einer Einstweiligen Anordnung zu bewegen. Das wurde vom Landgericht abgelehnt. Schließlich verklagte Spelter den BUND-Landesverband, den Flyer von der Website zu nehmen. In der Verhandlung am 22. Juli habe die Richterin deutlich gemacht, dass sie keinerlei Anspruchsgrundlage für das Begehren sehe, sagt Dieter Donner, Sprecher des BUND Hilden und als einer der Beklagten bei der Verhandlung dabei. Das Urteil soll am 19. August verkündet werden.