Hilden Gegen Steingärten in Gewerbegebieten

Hilden. · Stadt möchte verpflichtende und transparente Vorgaben für Grünflächen in Gewerbegebieten.

 Steingärten sind momentan in Mode, ihr ökologischer Nutzen ist jedoch mehr als fraglich.

Steingärten sind momentan in Mode, ihr ökologischer Nutzen ist jedoch mehr als fraglich.

Foto: dpa/Carmen Jaspersen

(tobi) Wer mit seiner Firma in einem Hildener Gewerbegebiet bauen möchte, muss in der Regel 20 Prozent des Grundstückes als Grünfläche herrichten. Steingärten und Fassadenbegrünung gehören nicht mehr oder nur noch zu einem kleinen Anteil dazu. Das hat jetzt der Umweltausschuss mehrheitlich beschlossen. Dadurch möchte die Verwaltung klare Vorgaben für Bauherren schaffen.

„Momentan führen wir bei jeder Bebauung Einzelgespräche“, erklärt Baudezernent Peter Stuhlträger. Das führe manchmal zu heftigen Diskussionen. „Deshalb brauchen wir eine generelle Regelung.“ Momentan könne ein Bauherr beispielsweise fordern, dass die Steingärten, die nur durch wenig Vegetation wie Gräser oder kleine Büsche unterbrochen werden, komplett als Vegetationsfläche angegeben werden.

Die Verwaltung hat daher einen Katalog vorgeschlagen, der ganz klare Grenzen zieht. Wenn die Fläche komplett bepflanzt und begrünt ist, könnte sie zu 100 Prozent angerechnet werden. Wer bei 1000 Quadratmetern Grundstück also 200 als Blumenbeet gestaltet oder mit Rasen bepflanzt, ist bereits aus dem Schneider. Wer jedoch auf einen Steingarten vor dem Gebäude besteht, der kann davon maximal zehn Prozent geltend machen. Dafür muss jedoch auch mindestens eine Staude, Ziergras oder Kleingehölz auf jedem Quadratmeter der Fläche stehen.

Wer beispielsweise Rasengittersteine als Feuerwehrzufahrt nutzt, kann die Fläche dazwischen geltend machen. 50 Prozent sind dabei angesetzt, erklärt Stuhlträger. Die Fassadenbegrünung ist komplett ausgenommen, da sie an anderer Stelle der Satzung ohnehin eingefordert wird.

Die Stadt hat für die Bewertung der einzelnen Begrünungsformen eine ökologische Betrachtungsweise herangezogen. Dazu haben sie sich die „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ erstellt vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, angeschaut und die Wertigkeit der Flächen festgelegt.

Die Grünen, SPD und die Bürgeraktion hätten Steingärten und Schotterrasenflächen gerne komplett ausgelassen. Baudezernent Peter Stuhlträger erklärte jedoch, dass die Verwaltung jeden Quadratzentimeter Grünfläche auch als solche anrechnen müsse, auch in Steingärten. Mit der Satzungsänderung könne die Stadt allerdings erreichen, dass sie nicht mehr anerkennen müsse, als tatsächlich auch begrünt worden sei. Zähneknirschend nahmen die Kommunalpoitiker diese Aussage zur Kenntnis. Die Satzungsänderung wurde mit zehn Ja-Stimmen und fünf Enthaltungen beschlossen.

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