Mann aus Hilden hatte geklagt EU-Gericht stimmt für Löschung von „Malle“

Hilden · Inhaber Jörg Lück aus Hilden hatte vor dem Gerichtshof der Europäischen Union geklagt.

 Der Hildener Jörg Lück hat sich 2002 das Wort „Malle“ schützen lassen. Damals hat er die Party-Sampler-Reihe „Malle“-Hits veröffentlicht.

Der Hildener Jörg Lück hat sich 2002 das Wort „Malle“ schützen lassen. Damals hat er die Party-Sampler-Reihe „Malle“-Hits veröffentlicht.

Foto: Tobias Dupke

(cis) „Malle“ ist ein Sehensuchtsort und die Lieblingsinsel von Millionen Deutschen. Der Hildener Jörg Lück hatte sich 2002 das Zeichen „Malle“ EU-weit als Marke schützen lassen für „Unterhaltung, Party-Organisation, Party-Durchführung“. Die Markenanmeldung wurde am 1. Dezember 2002 veröffentlicht und am 30. April 2004 im Register eingetragen.

Reise-Unternehmen oder Diskotheken, die danach mit „Malle“ warben, liefen Gefahr, umgehend Post vom Jörg Lücks Rechtsanwalt zu bekommen. Dieser verwies auf Lücks ausschließliches Markenrecht und forderte zur Unterlassung sowie zum Schadensersatz auf.

„Malle“ sei eine geografische Herkunftsbezeichnung

Die Abmahntätigkeit funktionierte viele Jahre, bis 2019 ein Nichtigkeitsantrag gegen die Markeneintragung „Malle“ beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingelegt wurde. Das EUIPO gab dem Antrag statt und begründete seine Entscheidung damit, dass das Zeichen „Malle“ im deutschen Sprachgebrauch als geografische Herkunftsbezeichnung verstanden werde. Malle sei als ein Hinweis auf die spanische Ferieninsel Mallorca jedem geläufig. Zudem dürfe die Bezeichnung „Malle“ als rein geografische Herkunftsangabe nicht monopolisiert werden und unterliege dem sogenannten Freihaltebedürfnis.

Der Hildener Jörg Lück legte gegen diese Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung Beschwerde ein. Als auch diese dem Beschluss des Markenamtes folgte, verklagte er das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum vor dem Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg und wandte sich gegen die Löschung seiner Marke.

Fachanwalt: Das Urteil stellt keinen Freifahrtsschein dar

Am 15. Dezember 2021 wurde das nun veröffentlichte Urteil verkündet: Die Marke „Malle“ bleibt gelöscht. Der Gerichtshof der Europäischen Union folgt mit seinem Urteil den vorangegangenen Entscheidungen der Nichtigkeitsabteilung des EUIPO, sowie der Entscheidung der 5. Beschwerdekammer des EUIPO.

Fachanwalt Michael Metzner: hat mit seinem Team den Prozess gewonnen. Rechtsanwältin Maria Scheiner hat in Kooperation mit Erlanger Patentanwälten die Löschung der Unionsmarke „Malle“ verteidigt. „Nach Löschung dieser ,Malle‘-Marke sind wir der Überzeugung, dass anderen Inhabern ähnlicher Marken die Abmahntätigkeit für den Bereich Veranstaltung und Party deutlich erschwert wird“, so Metzner,

„Allerdings stellt dieses Urteil auch keinen Freifahrtschein dar, sodass wir dringend empfehlen, vor Verwendung eines Zeichens die Schutzrechte Dritter zu beachten.“

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