Baustelle in Hilden Kurt-Kappel-Straße: Baustelle sorgt für Unmut

Hilden · Laut Stadt sollte neben der Baustelle eigentlich ein Streifen für Fußgänger und Radfahrer frei bleiben.

 Ein Kran versperrt den Weg an der Kurt-Kappel-Straße.

Ein Kran versperrt den Weg an der Kurt-Kappel-Straße.

Foto: Tobias Dupke

(tobi) Die ältere Dame geht mit ihrem Rollator an der Itter auf der Kurt-Kappel-Straße von der Bismarckstraße in Richtung Markt und steht plötzlich vor einer Absperrung. Die komplette Straße ist dicht, links und rechts kein Vorbeikommen. Von der Bismarckstraße aus ist nicht zu sehen, dass die Fahrbahn komplett gesperrt ist, auch Schilder fehlen. Sie muss den ganzen Weg wieder zurücklaufen und nimmt den Weg über den Nove-Mesto-Platz. Auch viele Fahrradfahrer müssen umdrehen. Sie ärgern sich vor allem über die fehlende Beschilderung.

Der Kran steht seit wenigen Tagen auf der Kurt-Kappel-Straße. Dort soll das Flachdach eines Hauses erneuert werden, erklärt die Stadt auf Nachfrage. Und die Genehmigung sah laut Michael Siebert, Leiter des Ordnungsamtes, eigentlich etwas anderes vor: „Mit dem ausführenden Dachdeckerbetrieb wurden im Vorfeld die Besonderheiten der Örtlichkeit besprochen. Seitens des Ordnungsamtes wurde gefordert und in der Sondernutzungserlaubnis auch als Auflage aufgenommen, dass zwischen der Kranfläche und dem Geländer an der Uferböschung der Itter eine freie Geh- und Fahrgasse von mindestens zwei Metern Breite verbleiben muss. Der Inhaber der ausführenden Firma sicherte dies gegenüber dem Ordnungsamt zu.“ Eigentlich hätte keine Sackgasse entstehen sollen, daher hatte die Stadt auch nicht zur Auflage gemacht, eine entsprechende Beschilderung aufzustellen.

Kran und Stützen
nehmen zu viel Platz ein

Mittlerweile hat die Stadt vor Ort noch einmal nachgeschaut: „Das Ordnungsamt hat die Baustelleneinrichtung bereits begutachtet. Aufgrund der Ausmaße des Krans und dessen Stützen, ist die Herstellung einer Geh- und Fahrgasse nicht möglich. So etwas passiert in seltenen Fällen, da einzelne Besonderheiten von theoretischen Planungen nicht immer erfasst sind“, erklärt Michael Siebert weiter. Bisher sei ein entsprechender Hinweis des ausführenden Unternehmens ausgeblieben, „sonst hätte direkt nachgesteuert werden können. Das Ordnungsamt forderte den Unternehmer zwischenzeitlich auf, die Beschilderung unverzüglich nachzubessern. Parallel ordnet die untere Straßenverkehrsbehörde eine ordnungsgemäße Nachbesserung der Beschilderung an“, erklärt der Ordnungsamtsleiter. Laut Sondernutzungsantrag sollen die Arbeiten bis Ende April 2023 durchgeführt werden, berichtet Siebert.

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