Haus und Grund vereint sich

Die Interessenvertretung in Wülfrath hat sich zum 1. Januar 2018 mit Haan, Mettmann und Erkrath zusammengeschlossen.

Haus und Grund vereint sich
Foto: ola

Haan. Fast 100 Prozent der Mitglieder von Haus und Grund Wülfrath stimmten für den Zusammenschluss mit Haus und Grund Niederberg. Zum 1. Januar ist die Fusion vollzogen worden. Damit gibt es jetzt eine gemeinsame Interessenvertretung der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Haan, Erkrath, Mettmann und Wülfrath.

Für die rund 1600 Mitglieder bietet der Zusammenschluss viele Vorteile. Fünf Rechtsanwälte aus der Region bieten juristische Beratung, zwei professionelle Hausverwalter beantworten allgemeine Fragen und ein Steuerbevollmächtigter weiß in steuerlichen Fragen Rat. Mitglieder können in jeder der vier Städte die Geschäftsstellen aufsuchen und Fragen stellen. Vorsitzender Jürgen von der Ahe stellt klar, dass der Verein lediglich mündlich berät: „Das ist unsere Leistung.“ Bei Gerichtsverfahren müsse ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Dazu biete der Verein kostengünstig Rechtsschutzversicherungen an. Haus und Grund sei aber daran gelegen, Konflikte schon im Vorfeld zu vermeiden, betont Geschäftsführerin Meike Opitz: „Mit unseren Mietverträgen sind schon 60 Prozent aller Probleme vermieden. Sowohl die Vermieter als auch die Mieter haben die gleiche Rechtsprechung.“

Erstes Projekt für die gewachsene Eigentümer-Vertretung im neuen Jahr: Für den Amtsgerichtsbezirk Mettmann, also die Städte Mettmann, Haan, Erkrath und Wülfrath, soll ein neuer Mietspiegel gemeinsam mit den Mietervereinen erstellt werden. Haus und Grund Niederberg hilft dabei. Dazu bittet der Verein alle vermietenden Eigentümer, einen digitalen Erhebungsbogen auszufüllen. Berücksichtigt werden nur Mieten von frei finanzierten Wohnungen, die in den letzten vier Jahren verändert oder neu begründet worden sind. Das heißt: Für Sozialwohnungen („öffentlich gefördert“) dürfen keine Erhebungsbögen ausgefüllt werden.

Meike Opitz, Geschäftsführern Haus und Grund

Das Jahr 2018 bringt einige Änderungen für Eigentümer von Immobilien mit sich. Ganz besonders gilt das für diejenigen, die im neuen Jahr ein neues Haus oder eine Wohnung bauen möchten. Durch die Einführung eines neuen Bauvertragsrechts bekommen Bauherren neue Rechte. Aber auch wer schon ein Haus besitzt und nur die Heizung modernisieren will, muss Neuerungen beachten. Wer bei seiner Heizungserneuerung auf erneuerbare Energien setzt und dafür Fördermittel beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen möchte, muss jetzt den Förderantrag vor Beginn der Umsetzung der Maßnahme, also vor der Auftragsvergabe, stellen. Zum Jahreswechsel endete außerdem die Übergangsregelung, welche die Bundesimmissionsschutzverordnung für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe aus der Zeit von 1975 bis 1984 festgelegt hat. Die entsprechenden Kamin- und Kachelöfen dürfen dann noch weiterbetrieben werden, wenn sie die aktuellen Grenzwerte einhalten oder aber Umrüstungen vorgenommen wurden, die die Einhaltung der Grenzwerte gewährleisten.

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