Haan Haaner soll Insolvenz verschleppt haben

Haan. · Urteil wegen Insolvenzverschleppung wirkt sich im Führungszeugnis eines Haaners aus, der gern bei Feuerwehr oder DRK gearbeitet hätte.

Das Amtsgericht hatte eine Bewährungsstrafe gegen ihn verhängt. Dagegen war der Angeklagte in Berufung gegangen um nun beim Landgericht Wuppertal zu hören, dass es wohl nichts werden würde mit der erhofften Umwandlung in eine Geldstrafe. Was für den Haaner jedoch viel schwerer wog: Vom Berufungsrichter musste er nun erfahren, dass ihm das ohnehin nicht weiterhelfen würde. Auch die Geldstrafe würde so hoch ausfallen, dass sie im Führungszeugnis eingetragen werden müsste. Und dort hätte der Angeklagte gerne eine „weiße Weste“ gehabt. Warum? Er hatte sich beim Rettungsdienst der Feuerwehr und beim Roten Kreuz beworben - und dort läuft nichts mit einem Eintrag ins Strafregister.

Aber was war überhaupt passiert, dass den 33-Jährigen auf die Anklagebank gebracht hatte? Vom Berufungsrichter war dazu zu hören, dass der junge Mann sich in zwei Fällen wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung beim Amtsgericht zu verantworten hatte. Dazu soll er noch zweimal bankrott gegangen sein. Die angeklagten Taten sollen sich zwischen Februar 2016 und September 2017 ungetragen haben – in dieser Zeit soll der Haaner eine Cocktail-Bar in einem Wuppertaler Szene-Viertel betrieben haben. Dazu soll er eine GmbH und eine weitere Verwaltungsgesellschaft gegründet haben. Bei letzterer soll seine Mutter die Geschäftsführung übernommen haben. Bereits in 2015 soll der Angeklagte umfangreiche Umbauarbeiten in der Diskothek vorgenommen haben. Die Geschäfte sollen von Beginn an defizitär gelaufen und Handwerker sollen auf ihren Rechnungen sitzen geblieben sein. Sie sollen Druck auf den Inhaber ausgeübt haben, um an ihr Geld zu kommen. Der wiederum soll es versäumt haben, die Einnahmen auf dem Firmenkonto einzuzahlen. Auch Sozialversicherungsbeiträge soll er nicht gezahlt haben, sie sollen von den Versicherungen eingefordert worden sein.

Nachdem er den Geschäftsbetrieb endgültig eingestellt hatte, soll der 33-Jährige einen Käufer für seine Bar mit Diskothek gesucht und auch gefunden haben. Der wiederum hätte 25 000 Euro für die Übernahme zahlen sollen. Allerdings hatte es einen Passus im Vertrag gegeben, dass der Kaufpreis entfallen solle, wenn die behördlich Genehmigung zum Betrieb der Bar nicht erlangt werden können. „Der Käufer zahlte nicht“, war dazu vom Berufungsrichter zu hören. Am Ende hatte der Angeklagte 40 000 Euro Schulden – und eigentlich hätte er längst Insolvenz anmelden müssen. Das soll er versäumt haben – erst Monate später soll die als Geschäftsführerin für die Verwaltungsgesellschaft tätige Mutter entsprechende Unterlagen eingereicht haben. Zu spät für den Angeklagten, der nun zumindest dort nicht mehr so leicht Fuß fassen kann, wo man ein Führungszeugnis ohne Eintragungen vorlegen muss.

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