Haaner vor Gericht Millionenschaden durch Pflegedienst-Betrug

Haan/Düsseldorf. · Vor dem Düsseldorfer Landgericht hat der Prozess gegen einen Haaner und sechs weitere Angeklagte begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen bandenmäßigen Betrug vor.

 54 Verhandlungstage hat das Landgericht Düsseldorf für den Prozess gegen die sieben Angeklagten angesetzt.

54 Verhandlungstage hat das Landgericht Düsseldorf für den Prozess gegen die sieben Angeklagten angesetzt.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Statt einer Pflegekraft kommt jemand zur Maniküre? Friseurbesuche, Taxifahrten oder auch einfach nur Geldzahlungen: All dass sollen die Patienten anstelle der vereinbarten Pflegeleistungen erhalten haben. Und das nicht etwa so, dass man ihnen unwissentlich etwas vorenthalten hätte. Sondern nach Absprache und so, wie es die Betroffenen sich gewünscht hätten. Teilweise sei auch die Wohnung geputzt oder eine Fußpflegerin ins Haus geschickt worden. Dabei hatten Ärzte zuvor etwas gänzlich anderes verordnet – den Medizinern sollen teilweise auch Bestechungsgelder gezahlt worden sein. Abgerechnet hatten die Pflegedienste gegenüber den Krankenkassen und Kommunen offenbar das, was auf den Rezepten gestanden habe.

Einer der Pflegedienstmitarbeiter wohnt in Haan, der 42-Jährige sitzt nun mit sieben Mitangeklagten wegen bandenmäßigen Betruges auf der Anklagebank des Düsseldorfer Landgerichts. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, in 298 Fällen über die Pflegedienste „Stern Pflegedienst GmbH“, „Lottos Gesundheitspflege GmbH“ und „Lotos Pflegedienst GmbH“ betrügerische Abrechnungen erstellt und tatsächlich abgerechnet zu haben. Die von den Angeklagten betriebenen Pflegedienste sollen ihre angeblichen Leistungen regelmäßig gegenüber Abrechnungsgesellschaften abgerechnet haben. Diese wiederum hatten die Forderungen der Pflegedienste beglichen, um sie später von Krankenkassen und Kommunen einzufordern.

Der Gesamtschaden beträgt
rund 1,5 Millionen Euro

Einige Pflegedienstmitarbeiter sollen nur auf dem Papier tätig gewesen sein. Laut Anklage soll ihre einzige Tätigkeit darin bestanden haben, am Monatsende die Leistungsnachweise abzuzeichnen. Die „Lotos Pflegedienst GmbH“ soll so in der Zeit von 2012 bis 2013 mindestens 290 000 Euro an SGB-Leistungen zu Unrecht abgerechnet haben. Weitere 425 000 Euro an SGB-Leistungen sollen von der „Lottos Gesundheitspflege GmbH“ unrechtmäßig abgerechnet worden sein. Der „Stern Pflegedienst GmbH“ wirft die Staatsanwaltschaft vor, mindestens 817 000 Euro falsch abgerechnet zu haben. Der Gesamtschaden beträgt mindestens 1,5 Millionen Euro. Im Prozess gegen den Angeklagten aus Haan und sieben Mittäter hat das Gericht 54 Verhandlungstage festgesetzt. Bereits im Februar 2018 waren am Düsseldorfer Landgericht neun Angeklagte wegen des gleichen Tatvorwurfs zu Haftstrafen zwischen zwei und sieben Jahren verurteilt worden. Die Beweisaufnahme hatte damals ergeben, dass nur ein Bruchteil der Patienten so gepflegt worden war, wie auf den Leistungsnachweisen ­abgerechnet.

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