Haan : Wirte greifen Stadt Haan an
Haan. Stella Kempen und Sabrina Clausen betreiben das „Geschmackvoll“ an der Hunsrückstraße. Sie wollten eine Außenveranstaltung, ein Sommertheater, planen. Doch daran hat sich ein Streit mit dem Ordnungsamt entzündet.
Schwere Vorwürfe erheben Stella Kempen und Sabrina Clausen gegen die Stadtverwaltung: „Wir kämpfen verzweifelt um unsere Existenz im ,Geschmackvoll’, erfolgreich boykottiert vom Ordnungsamt in Haan“, sagen die Betreiberinnen des Restaurants auf der Hunsrückstraße.
Was war passiert? Am 10. Juni hatten sich die Gastronominnen an die Verwaltung gewandt: „Wir würden gerne am 18. Juli ein „Sommertheater“ in Zusammenarbeit mit unserem Theaterensemble der Phönixallee veranstalten. Da es diesen Sommer für alle schwierig ist, eine gute Zeit genießen zu können, möchten wir für unsere Haaner einen tollen Abend organisieren. Dieses möchten wir – damit alle Corona-Hygieneregeln perfekt eingehalten werden können – auf dem Parkplatz stattfinden lassen, der direkt auf der anderen Straßenseite von uns liegt“, schrieb Kempen. Wenn das Wetter es zulasse, wolle man grillen und das Ganze unter freiem Himmel machen, ansonsten mit Pavillons überdacht unter Berücksichtigung, dass die Luft „fließen“ könne.
Die Abstandsregeln
könnten die Wirte einhalten
Die Tische hätten genügend Platz, um Abstand halten zu können, Betreten und Verlassen des Platzes werde getrennt gehalten. Die Idee zur Nutzung des Parkplatzes hatten die Restaurantbesitzerinnen, weil die Stadt Düsseldorf ihren Gastronomen in der Krise erlaubt, Bürgersteige und Plätze zusätzlich zu ihrer Außengastronomie kostenfrei zu nutzen.
Das Haaner Ordnungsamt aber sah die Situation in der Hunsrückstraße anders. Am gleichen Tag antwortete der zuständige Mitarbeiter: Der Gebührenverzicht (auch in Haan) beziehe sich auf genehmigte Flächen einer ständig vorgehaltenen Außengastronomie. „Sie beabsichtigen jedoch, für ein einmaliges Ereignis eine bisher nicht vorhandene Bereitstellung von Flächen, ohne Gebühren entrichten zu müssen. […] Insoweit ist Ihnen überhaupt kein Verlust durch das gesetzliche Nutzungsverbot entstanden.
Für eine gewinnorientierte Veranstaltung gilt das nicht.“ Für den Parkplatz sei möglicherweise eine gebührenpflichtige Sondernutzung erforderlich, Grillen auf einem öffentlichen Parkplatz sei ohnehin verboten. Nicht zuletzt verbiete die Corona-Schutzverordnung die Veranstaltung.