Verärgerung in Haan Radstreifen statt Parkplätze an B228

Haan · Anwohner der Düsseldorfer Straße sind verärgert. Und es dürfte weiteren Missmut geben: Am Mittwoch beginnen Markierungsarbeiten auf der Alleestraße.

Wo früher Autos parkten, ist jetzt ein Radschutzstreifen.

Wo früher Autos parkten, ist jetzt ein Radschutzstreifen.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

An der Düsseldorfer Straße, zwischen den Einmündungen von Am Schlagbaum und Ohligser Straße ist bergauf in Fahrtrichtung Innenstadt ein Radfahrstreifen markiert worden. Dadurch sind Dutzende von Stellplätzen entfallen. Anwohner sind darüber nicht gerade erfreut. „Natürlich, die bei der Stadt haben sich bestimmt Gedanken darüber gemacht, wo die Bewohner jetzt parken dürfen!“, schreibt ein verärgerter Nutzer in der Facebook-Gruppe „42781 Haan“ über einem Foto von den Arbeiten. 161 Kommentare folgen. Positives ist kaum zu finden.

Ein Bürger fragt, warum keine Lösung wie zum Beispiel in Solingen verwirklicht wurde: Halbhüftiges Parken, dann Fahrrad-Schutzstreifen, dann Straße. Dafür reiche die Fahrbahnbreite der Bundesstraße 228 aus.

Nicola Günther, GAL-Politikerin, verteidigt den Radfahrstreifen. Der Straßenraum sei nicht nur für Autos, sondern für alle Verkehrsteilnehmer. Immer mehr Radfahrer seien auf der B228 zu sehen. Der Schutzstreifen sei Teil des 2018 beschlossenen Verkehrsentwicklungsplans, in dessen jüngster Ausgabe erstmalig auch Fuß- und Radverkehr mitgedacht worden sei.

Auf Anfrage bestätigte die Stadtverwaltung, dass Parken künftig auf der Düsseldorfer Straße nicht mehr möglich sei. Eine Lösung wie an der Straße Am Schlagbaum (Radfahrstreifen, Parkstreifen, Fahrbahn) sei mangels Breite nicht umsetzbar gewesen.

„Die mit der Markierung von Radschutzstreifen einhergehende Stärkung des Radverkehrs entspricht auch den neuen gesetzlichen Vorgaben des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes (FaNaG), das eine stärkere Gleichberechtigung der schwächeren Verkehrsteilnehmenden – wie Zufußgehende und Radfahrende – zum motorisierten Verkehr vorsieht“, heißt es in der Erklärung weiter.

Und: „Sofern sich unter anderem die Etablierung von Lastenrädern auch als Alternative zum Auto bzw. als Ergänzung zum ÖPNV im Straßenverkehr weiter fortsetzt, ist die Einrichtung der Schutzstreifen auch für diese Fahrzeugart von Vorteil: Sowohl zum Schutz der hiermit am Verkehr Teilnehmenden als auch, um dem motorisierten Verkehr durch Vorgabe von klaren Regelungen eine überschaubare Situation zu bieten und ihn damit konstanter im Fluss zu halten.“

Ein weiterer Radschutzstreifen wird in den nächsten Tagen verwirklicht – auf der Alleestraße zwischen den Hausnummern 8 und 24 sowie Nr. 3 bis 9. Die Arbeiten beginnen am Mittwoch, 7. Dezember. Auch dort wird später ein Parken am Fahrbahnrand nicht mehr möglich sein.

Das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz führe im Paragraphen 16 aus, „dass die jeweiligen Träger der Straßenbaulast zur ,Gewährleistung einer hohen Qualität und möglichst weitgehenden Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit... die Verbesserung der bestehenden Radverkehrsinfrastruktur voran ...‘ (zu) treiben (haben)“, informiert die Stadt.

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