Gericht verurteilt Haaner wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe

Der Mann soll drei in Neuss gestohlene „MacBooks“ der Firma Apple aufgekauft und weiterverkauft haben.

Hilden/Haan/Langenfeld. Vor dem Amtsgericht Langenfeld wurde gestern der Fall eines Haaners verhandelt, der wegen Betrugs und Hehlerei angeklagt war. Dem dreifachen Familienvater wurde vorgeworfen, im März vergangenen Jahres drei in Neuss gestohlene „MacBooks“, also Notebooks der Firma Apple aufgekauft zu haben.

Der Diebstahl selbst war nicht Gegenstand des Verfahrens und wurde dem angeklagten Lieferfahrer auch nicht vorgeworfen. Allerdings ist der Handel mit gestohlener Ware Straftatbestand der Hehlerei und damit verboten.

Für den Kauf der Laptops hatte sich der Angeklagte nach eigener Aussage eigens Geld bei seiner Familie geliehen. Da der Kontaktmann des Beschuldigten jedoch keine Rechnungen für die Laptops liefern konnte, sah sich der Familienvater gezwungen, die Kleincomputer unter der Hand weiterzuverkaufen, um die privaten Kredite zurückzahlen zu können.

Zwei MacBooks soll er in Haan, wo der Angeklagte wohnhaft ist, für 750 Euro angeboten haben. Den dritten Laptop wollte er auf dem McDonalds-Parkplatz in Hilden für 850 Euro verkaufen. Befragt vom Richter erklärte der 38-jährige Angeklagte, nichts von den Diebstählen gewusst zu haben. Er habe gedacht, die Ware sei sauber. Vor der Urteilsverkündung erklärte er ein weiteres Mal, eigentlich seinem Lieferanten vertraut zu haben, weil er zu früheren Zeiten schon einmal mit dem Anbieter der Laptops zusammen gearbeitet habe.

Allerdings stellte der Richter fest, dass Waren ohne Rechnung immer Zweifel aufwerfen sollten. Der bedenkenlose Weiterverkauf der Ware wurde vom Langenfelder Amtsgericht deshalb als Vorsatz gewertet. Zugunsten des Angeklagten fiel ins Gewicht, dass er zum einen noch nie straffällig geworden war er und zum anderen Namen und Telefonnummern seines Kontaktmanns an das Gericht weitergab. Gegen den Kontaktmann wird nun wahrscheinlich wegen Diebstahls und Hehlerei ermittelt. Der Haaner Familienvater kommt mit einer Geldstrafe von 1350 Euro und den Schadensersatzforderungen der Geschädigten glimpflich davon. Gelohnt hat sich der günstige „MacBook“-Kauf für ihn nicht.

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