Stadtrat Rat gegen Mensch-Tier-Bestattung

Haan. · In Haan ist die gemeinsame Bestattung von Menschen und Tieren nicht erlaubt.

 Auf dem Viersener Friedhof „Auf der Löh“ gibt es eine Mustergrabanlage.

Auf dem Viersener Friedhof „Auf der Löh“ gibt es eine Mustergrabanlage.

Foto: Busch, Franz-Heinrich sen. (bsen)

In Haan wird es auch künftig keine gemeinsamen Bestattungen von Menschen und Tieren geben. Das hat der Stadtrat mehrheitlich beschlossen. Ebenso abgelehnt wurde die Einrichtung eines Tierfriedhofes.

Im Jahr 2015 haben die ersten Gemeinden auf ihren Friedhöfen die Möglichkeit eingeräumt, Haustiere ins Grab mitzugeben. Im Kreis Mettmann bietet Ratingen diese Bestattungsform seit Juni 2017 an. Die Tiere müssen allerdings zuvor im Krematorium eingeäschert worden sein. Das Land NRW hat nach einer umfangreichen Überprüfung mittlerweile bestätigt, dass eine solche Form den Bestimmungen des Bestattungsgesetztes nicht widerspricht.

Allerdings hatte die Stadtverwaltung Haan in der Beschlussvorlage einiges an Schwierigkeiten aufgelistet, die mit solchen Bestattungen verbunden sein können:

Das Tier würde rechtlich
als Grabbeilage gelten

1. Da das Tier rechtlich als Grabbeigabe gelte, sei beispielsweise eine Bestattung   vor dem Halter nicht möglich. Die Beigabe erfolge in der Regel mit der Bestattung des Menschen. Die Asche zuvor verstorbener Tiere muss also solange aufbewahrt worden sein.

2. Sollte das Tier zum Todeszeitpunkt des Halters noch leben, könne die Asche auch noch nachträglich dazugegeben werden. Wegen des hierbei notwendigen Mehraufwandes werde aber die Grabbereitungsgebühr für die Bestattung einer Urne in Rechnung gestellt. 3. Das verstorbene Tier darf gegenüber beigesetzten Menschen nur in deutlich untergeordneter Art und Weise auf dem Grabmal erwähnt werden. Gleichzeitig darf auch die Grabgestaltung keinefalls auf das Tier abgestimmt sein.

4. Wenn auch das Tier für manchen Tierhalter so wichtig sei wie ein Mensch, dürfe dies nicht verallgemeinert werden. Andere Menschen/ Besucher störten sich womöglich daran, wenn Tiere auf einem Friedhof für Menschen betrauert werden. Die Möglichkeit der Mensch-Tierbestattung sollte laut Stadt, wenn überhaupt, auf wenige Grabfelder begrenzt werden.

5. Die Möglichkeit einer Mensch-Tier-Bestattung setzt sich deutlich von der Bestattung von Tieren auf einem Tierfriedhof ab. Dort steht das Tier im Mittelpunkt, Grabstein und Grabgestaltung beziehen sich auf das Tier.

Im Fachausschuss wurden diese Argumente ausgiebig diskutiert. Die GAL beispielsweise äußerte keinerlei Bedenken, andere hatten Probleme mit der engen Nachbarschaft der speziellen Grabfelder zum allgemeinen Friedhof.

So wurde der Vorschlag letztlich abgelehnt.

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