Düsseldorfer Landgericht Ex-Ordnungsamtsmitarbeiter der Stadt Hilden gesteht: Gastronomen „abgezockt“

In der Stadt Hilden hat ein Ordnungsamtsmitarbeiter jahrelang Gewerbetreibende betrogen. Der Schaden soll bei fast einer Million Euro liegen.

Das Landgericht und Amtsgericht Düsseldorf.

Das Landgericht und Amtsgericht Düsseldorf.

Foto: Jan-Philipp Strobel

Düsseldorf. Ein ehemaliger Mitarbeiter der Stadt Hilden hat gestanden, Spielhallenbetreiber und Gastronomen mit falschen Gebührenforderungen abkassiert zu haben. Der Schaden liegt laut Anklage bei fast einer Million Euro. „Das, was ich da gemacht habe, tut mir sehr leid“, sagte der 58-Jährige unter Tränen am Freitag beim Prozessauftakt am Düsseldorfer Landgericht.

Sein Verteidiger warf der Stadt Hilden „totales Versagen“ und ein Mitverschulden vor. „Da gab es über Jahre null Controlling“, sagte er. „Mein Mandant ist spielsüchtig. Das hätte viel früher auffallen müssen.“ Er habe sich mit Online-Wetten ruiniert.

„Ich habe jeden Tag zwei bis drei Stunden gespielt“, sagte der 58-jährige Angeklagte - im Dienst. Er muss sich wegen 63 Fällen von Betrug sowie Untreue und Bestechlichkeit vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten. Die Stadt Hilden soll er um Einnahmen von über 81 000 Euro geprellt haben.

Das Gericht hatte dem Angeklagten bei einem Geständnis eine Strafe von dreieinhalb bis vier Jahren in Aussicht gestellt. Andernfalls würde die Strafe, sollten sich die Vorwürfe bestätigen, bei fünf bis sechs Jahren liegen.

Bei der Stadt Hilden leitete der Angeklagte im Ordnungsamt das Sachgebiet „Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten“. Damit war er für die Erteilung von Erlaubnissen nach der Gewerbeordnung und dem Gaststättengesetz verantwortlich. Dies hatte er laut Anklage dazu genutzt, um überhöhte oder erfundene Gebühren zu kassieren.

Besonders hart habe es ein Paar getroffen, das ein Chinarestaurant eröffnen wollte. Ihm habe der Angeklagte vorgeschlagen, doch lieber eine Spielhalle aufzumachen. Dafür habe er 48 000 Euro kassiert, obwohl die Stadt letztlich den Spielhallenbetrieb nicht genehmigte. Für angeblich staatlich beschlagnahmte Spielgeräte, die gar nicht existierten, soll er noch einmal 82 000 Euro von dem Paar kassiert haben.

Nach wenigen Tagen Untersuchungshaft hatte der Angeklagte bereits 2014 ein erstes Geständnis abgelegt und war daraufhin auf freien Fuß gesetzt worden. Das Gericht hat für den Fall vier Verhandlungstage angesetzt.

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