Ex-Häftling geht die Justiz massiv an

Hildener berichtet von Übergriffen. Die JVA bestreitet diese.

Wuppertal/Hilden. 134 Tage saß ein Hildener in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Düsseldorf. Zu Unrecht, wie er selbst sagt. Nachdem man seine Unschuld festgestellt habe und er entlassen worden sei, sei seine Firma pleite und seine Frau so schwer erkrankt gewesen, dass sie mittlerweile verstorben sei. Abgeschlossen hat der 55-jährige bislang nicht mit seinem Gefängnisaufenthalt, der ihn traumatisiert habe und ihm bis heute Albträume bereite. Er selbst will im Gefängnis körperlich misshandelt und von Justizbeamten drangsaliert und bedroht worden sein. Von Mitinsassen will er gehört haben, dass ein Häftling ins Koma geprügelt und während des Krankenhausaufenthaltes verstorben sein soll.

Das soll 2016 gewesen sein und schon in den Jahren zuvor soll es in der JVA zwei Todesopfer aufgrund gewalttätiger Übergriffe durch Justizbeamte gegeben haben. Später soll sich herausgestellt haben, dass einer der Männer nicht verstorben sei, sondern „nur“ einen Kieferbruch davongetragen haben soll. „Das macht die Sache für mich aber nicht besser“, lies der Angeklagte die Berufungsrichterin wissen. All das hatte der Mann in einem Brief an die Leiterin der Justizvollzugsanstalt geschrieben. Als die nicht reagierte, schrieb er erneut und beschwerte sich über „prügelnde Wärter“ und „rassistische und narzistische Justizbeamte“ — und auch darüber, dass man sich seiner Beschwerden nicht annehme. Die Beschwerdebriefe hatte der Angeklagte in Kopie auch an das Justizministerium geschickt. „Ich kann als Mensch nicht einfach wegsehen und verstummen“, hatte der Angeklagte mitgeteilt. Dazu hatte es noch einen Brief an einen Mithäftling gegeben, in dem man sich über vermeintliche Übergriffe in der JVA austauschte. Wenige Wochen später folgte eine Anzeige wegen Beleidigung und übler Nachrede beim Polizeipräsidium in Mettmann.

In dem dazugehörigen Schreiben schilderte die Anstaltsleiterin der JVA Düsseldorf die Dinge aus ihrer Sicht. So habe der Angeklagte seit Monaten immer wieder Anträge eingereicht und Behauptungen aufgestellt, die unhaltbar gewesen seien. Weder habe es die beklagten Missstände gegeben, noch sei jemand ins Koma geprügelt worden oder gar daran gestorben. Der Angeklagte stifte die Mitgefangenen dazu an, ihr als Anstaltsleiterin auf die Füße zu treten. Dazu drohe er noch damit, die Öffentlichkeit zu informieren.

Beim Amtsgericht hatte man den Angeklagten daraufhin im Januar wegen übler Nachrede und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 1950 Euro verurteilt. Dagegen hatte der Mann Berufung eingelegt und die wiederum wurde nun beim Wuppertaler Landgericht verhandelt. Dabei fiel auf, dass für den entscheidenden der insgesamt fünf Briefe, die der Angeklagte geschrieben haben soll, der Strafantrag gefehlt hatte. Damit fehlte die Prozessvoraussetzung, das Verfahren wurde eingestellt.

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