Klasse in Corona-Quarantäne Was die Quarantäne für Eltern bedeutet

Hilden. · Wenn das Kind in Quarantäne muss, weil es als Corona-Verdachtsfall gilt, müssen die Eltern eine Menge organisieren und haben viele Fragen. Einige davon können wir beantworten.

 Der Reihentest für die Kinder der Grundschule am Elbsee in Hilden steht laut Kreis am Freitag an.

Der Reihentest für die Kinder der Grundschule am Elbsee in Hilden steht laut Kreis am Freitag an.

Foto: dpa/Robert Michael

(tobi) 23 Schüler und mehrere Lehrer beziehungsweise Erzieher der Elbsee-Grundschule sind in Quarantäne. Bei einer Klassenkameradin wurde das Coronavirus nachgewiesen. Die Eltern mussten vom einen auf den anderen Tag die Betreuung ihrer Kinder organisieren – und viele fragen sich, warum die Quarantäne trotz eines möglicherweise negativen Ergebnisses des Corona-Tests von Freitag weiter bestehen bleibt. Wir haben beim Gesundheitsamt nachgefragt.

Warum bleibt die Quarantäne aufrechterhalten, wenn die Ergebnisse des Reihentests alle negativ sind?

Die mediane Inkubationszeit (mittlere Zeit zwischen Ansteckung und dem Auftreten der ersten Symptome) liegt laut Gesundheitsamt bei fünf bis sechs Tagen. „Die Inkubationszeit kann jedoch bis zu 14 Tage dauern. Deshalb wird die Zeit entsprechend verlängert, um das Risiko einer Ausbreitung zu verringern“, hieß es – aus diesem Grund gebe es auch keine Gedankenspiele, von der aktuellen Vorgehensweise abzuweichen. Diese basiere im Übrigen auf den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts.

Wie wird die Quarantäne überprüft?

In Hilden hat das Ordnungsamt ein Auge darauf, dass sich alle Menschen, denen eine Quarantäne angeordnet worden ist, sich auch daran halten. Nach Schätzungen von Ordnungsamtsleiter Michael Siebert sind momentan mehr als 100 Haushalte betroffen.

Wie hoch können die Strafen sein, wenn man sich nicht an die Quarantäne hält?

„Wer sich nicht an die Quarantäne hält, muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen“, sagt Ordnungsamtschef Michael Siebert. Die Strafe kann in besonders krassen Fällen erhöht werden: Auf bis zu zwei Jahre Haft.

Welche Untersützung erhalten Eltern, die nun auf ihre Kinder aufpassen müssen?

„Gesetzlich krankenversicherte Eltern bekommen für 15 Arbeitstage Krankengeld, Alleinerziehende erhalten bis zu 30 Tage Krankengeld, wenn das Kind krank ist“, erklärt das Gesundheitsamt. Die Regelung gelte aber nur für Eltern von Kindern bis zwölf Jahre. Betroffene sollten sich bei ihrer Krankenkasse über die Vorgehensweise erkundigen. „Nach dem Infektionsschutzgesetz gibt es außerdem eine Entschädigung für den Lohnausfall: Pro Elternteil werden bis zu zehn Wochen gewährt, für Alleinerziehende gelten 20 Wochen“, erklärt das Gesundheitsamt. Ist das Kind selber infiziert, gebe es eine Krankschreibung vom Arzt. „Eltern, die dann zuhause bleiben, haben Anspruch auf Kinderkrankengeld. Auch das gilt nur bei Kindern bis zwölf Jahren“, heißt es weiter. 

(tobi)
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