Hilden Kitabeiträge: Erstattung vertagt

Hilden · Die Stadt gibt Eltern für Februar, März und April jeweils 70 Euro pauschal für nicht in Anspruch genommene Mittagsverpflegung zurück. Bei der Erstattung von Betreuungsbeiträgen wartet man auf eine Landesregelung.

 In der Corona-Pandemie haben viele Eltern ihre Kinder nicht in den Kindergarten geschickt, aber dennoch Beiträge gezahlt.

In der Corona-Pandemie haben viele Eltern ihre Kinder nicht in den Kindergarten geschickt, aber dennoch Beiträge gezahlt.

Foto: dpa/ Patrick Pleul

Die Kindergärten befinden sich seit dem Sommer 2020 wegen der Corona-Pandemie im „eingeschränkten Regelbetrieb“. Das bedeutet eine pauschale Kürzung der Betreuungszeit von zehn Stunden pro Kind und Woche, oder, je nach vereinbartem Betreuungsumfang, eine Leistungseinschränkung zwischen 22 und 40 Prozent. Zahlen mussten die Eltern trotzdem unverändert in vollem Umfang. Die Kita-Satzung der Stadt Hilden sieht zwar keinen Anspruch auf Beitragserstattung vor. Den haben die Eltern aber, sind sich die Landesregierung in Düsseldorf und der Hildener Stadtrat einig. Deshalb wurden die Elternbeiträge für Januar bereits erstattet. Land und Stadt übernahmen jeweils die Hälfte.