Hundesteuerstreit in Hilden Das sagt der Bürgermeister zur Hundesteuer-Posse

Hilden · In einer Stellungnahme rechtfertigt Hildens Verwaltungschef das behördliche Vorgehen. Auch die Recherche in sozialen Medien sei rechtlich zulässig.

(isf) In der Hundesteuer-Posse schaltet sich nun auch Bürgermeister Claus Pommer (parteilos) öffentlich ein. „Steuerrechtlich kann es zu Fällen kommen, in denen Hundesteuer ohne Hund zu zahlen ist - beispielsweise, wenn man trotz mehrfacher Aufforderung fast ein Jahr lang seinen gesetzlichen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. Das klingt sehr formalistisch, eben nach ,Bürokratenposse‘, ist aber so“, heißt es in einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme des Stadtoberhaupts.

In dem Schreiben rechtfertigt Pommer das behördliche Vorgehen in dem Fall – auch die städtischen Recherchen in den Sozialen Netzwerken. „Behördliche Facebook- oder Instagram-Recherchen sind rechtlich zulässig, grundsätzlich verwertbar und schon länger üblich – und das nicht nur in Hilden, sondern deutschlandweit“, so Pommer. Wer frei zugänglich Beiträge und Fotos in den Sozialen Medien poste, wolle kommunizieren und sich vernetzen – und das im Zweifel öffentlich –, ist der Bürgermeister überzeugt. Aber er sagte auch, dass die Stadt selbstverständlich künftig auf eine Internet-Recherche verzichten könne. „Dann muss aber auch klar sein, dass die Verwaltung sich damit auf einem Auge blind machen würde und hiermit Einbußen beim Steueraufkommen verbunden wären.“ Die Verwaltung sei bekanntlich an Recht und Gesetz gebunden. „Deshalb kommen weder die Kolleginnen und Kollegen des Steueramts noch ich selbst an der Tatsache vorbei, dass ein bestandskräftiger Schätzungsbescheid in der Welt ist“, führt Pommer weiter aus.

In dem Fall geht es um den Hildener Marianus Krall, der Steuern für zwei Hunde zahlen soll, die er seinen Angaben zufolge aber gar nicht besitzt. Im Januar dieses Jahres war er von der Stadt aufgefordert worden, rückwirkend für die Jahre 2018 bis 2021 Steuern nachzuzahlen. Inzwischen handelt es sich um fast 1400 Euro. Die Stadt erklärte, den Mann bereits im vergangenen Jahr mehrfach angeschrieben, aber keine Antwort erhalten zu haben. Mit einer Mail an die Stadt versuchte Krall Anfang Januar, das Missverständnis zu beseitigen. Doch sechs Wochen später erhielt er eine Mahnung. Er wandte sich mit einer Beschwerde an den Bürgermeister. Der angebliche Hundebesitzer kritisiert außerdem, erst vier Monate nach dem Versand seiner Mail, mit der er Widerspruch gegen den Hundesteuerbescheid der Stadt Hilden eingelegt hatte, eine Antwort erhalten zu haben. Darin erklärte die Stadt, dass der Widerspruch nicht rechtskräftig sei mit dem Grund: Die Unterschrift von Marianus Krall hätte gefehlt.

Mittlerweile lässt sich der Hildener rechtlich vertreten und will gegen die Stadt und den Bürgermeister rechtlich vorgehen. Auch die Tatsache, dass die Stadt Facebook für ihre Recherche genutzt hat, findet Krall „ungeheuerlich“. Bei den Aufnahmen, die er in dem Sozialen Netzwerk gepostet hatte, handele es sich laut Eigenaussage nicht um seine eigenen Hunde, sondern die von Freunden und Verwandten.

Viele Bürger sehen in dem Fall, dass es der Stadt an Bürgernähe fehle. Bürgermeister Pommer sieht das allerdings anders. „Dabei handelt es sich um ein Verfahren, das rechtlich nicht zu beanstanden ist. Wer sich dazu entscheidet, seinen gesetzlichen Pflichten – beispielsweise zur Mitwirkung – nicht nachzukommen, muss damit rechnen, dass diese Entscheidung Konsequenzen nach sich zieht.“

(isf)
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