Bruchermühle: Zaunanlage soll weg

In der Ordnungsverfügung der Stadt heißt es, die Torbreite sei zu gering.

Haan. Erneut ist Gero Legner, dessen Frau die Bruchermühle gehört, eine Ordnungsverfügung von der Stadt Haan zugestellt worden. In dem Schreiben vom 21. Januar wird Gero Legner aufgefordert, die beiden „Absperrungen aus Holz (so genannte Zaunanlagen)“ sofort, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen zu beseitigen. Kommt er dieser Verfügung nicht oder nur unzureichend oder zu spät nach, droht ihm die Stadt ein Zwangsgeld in Höhe von je 3.000 Euro pro Anlage.

Das Bauaufsichtsamt, Verfasser der Ordnungsverfügung, verweist auf das laufende Verfahren und gibt keine Auskünfte zu den Gründen für das Schreiben. Anders Karl-Philipp Biron, Anwalt der Legners, der inzwischen eine erneute Klageschrift gegen die Stadt Haan vorbereitet. „Ich habe die Stadt bereits angeschrieben und sie aufgefordert, die Ordnungsverfügung zurückzunehmen“, sagt der Düsseldorfer Jurist.

Darüber hinaus habe er von seinem Mandaten einen Klageauftrag erhalten und setze zurzeit eine entsprechende Schrift für das Verwaltungsgericht Düsseldorf auf. Das hat schon einmal für die Familie Legner entschieden, als es um die Frage des Weges und wem er gehört ging.

Laut Biron begründet die Stadt Haan die Ordnungsverfügung unter anderem mit der Breite des Tores, die drei Meter betragen müsse, um die Feuerwehr durchfahren zu lassen. Laut Stadt ist das Tor aber nur 2,80 Meter breit. „Das Tor war aber schon immer drei Meter breit“, versichert Biron und fügt hinzu: „Inzwischen steht dort sogar ein neues Tor, das 3,30 Meter breit ist.“ Darüber hinaus sage die Stadt, dass die Legners die beiden Zaunanlagen nicht der Einfriedung dienen würden, sondern willkürlich aufgestellt wurden. Biron: „Jeder kann sein Grundstück ohne Baugenehmigung einfrieden, um Menschen, Tiere oder den Verkehr fernzuhalten.“ Nichts anderes hätten die Legners getan.

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