Hilden Plan für Erweiterung von 3M liegt aus

Hilden · Das Unternehmen will für 65 Millionen Euro eine Beschichtungsanlage errichten. Der Bescheid liegt vom 16. bis 29. Juli öffentlich aus. Bürger und Verbände können gegen die Genehmigung innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist beim Verwaltungsgericht Düsseldorf klagen.

(cis) Im hinteren Bereich des Geländes an der Düsseldorfer Straße 121-125 soll eine neue Werkhalle (105 Meter lang, 25 Meter breit, 15 Meter hoch) entstehen. Dort will 3M eine Anlage zur Folienbeschichtung und eine weitere Anlage zur Folienproduktion installieren. Der Lösemittelverbrauch steigt dadurch von derzeit 3700 Tonnen/Jahr auf maximal 6700 Tonnen/Jahr. Eine Abluftanlage reduziert Emissionen und Gerüche außerhalb der Werksgrenzen so weit wie möglich, verspricht das Unternehmen. 3M rechnet mit zwölf bis 15 zusätzlichen Lkw-Anlieferungen pro Tag bei Vollauslastung der neuen Anlagen. Eines der Spezialgebiete des 3M Werks in Hilden sind Präzisionsbeschichtungen auf Folien für die Verkehrssicherheit und die Automobil-Industrie. Hilden hat beispielsweise viele Folien für die Olympischen Spiele 2008 in Peking geliefert.

Der Ablauf des Genehmigungsverfahrens ist genau vorgeschrieben, auch dass die Öffentlichkeit mehrfach beteiligt werden muss. Nachdem die Pläne öffentlich auslagen, fand im Oktober 2019 ein Erörterungstermin im Amber Hotel Hilden statt. Er dient dazu, die Informations- und Entscheidungsgrundlage der Genehmigungsbehörde zu verbessern. Die Einwender erhalten Gelegenheit, ihre Bedenken persönlich vorzutragen. So soll der Sachverhalt umfassend aufgeklärt werden, um eine tragfähige Grundlage für die Entscheidung der Genehmigungsbehörde zu schaffen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz brachte insgesamt 13 Bedenken vor. Dabei spielten neben Verfahrensfragen, Themen wie die Anlagensicherheit, Brand-, Natur- und Klimaschutz eine Rolle.

Die erste Teilgenehmigung für den Bau der neuen Werkhalle wurde mit Datum vom 20. Januar 2020 erteilt. Auch bei der zweiten Teilgenehmigung für die beabsichtigte Änderung der Beschichtungsanlage musste die Öffentlichkeit beteiligt werden. Deshalb lagen die Pläne vom 1. bis 31. Juli bei der Bezirksregierung in Düsseldorf und im Rathaus der Stadt Hilden öffentlich aus.

Jetzt hat die Bezirksregierung auch die Erweiterung der Beschichtungsanlage genehmigt. Der Bescheid mit Begründung und Antragsunterla¬gen muss ebenfalls öffentlich ausgelegt werden. Und zwar vom 16. bis einschließlich 29. Juli 2021 bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Zimmer 240a, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf und bei der Stadtverwaltung Hilden, 4. Etage, Raum 440, Am Rathaus 1, 40721 Hilden. Wegen der Corona-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminvereinbarung und unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregelungen sowie Erfassung der Kontaktdaten möglich. Kontakt bei der Bezirksregierung Düsseldorf an Frau Well: Telefon-Nr.: 0211/475-9314 oder 0211/475-4117 oder E-Mail: [email protected] und bei der Stadt Hilden an Frau Waiss: Telefon-Nr.: 02103 /72-401 E-Mail: [email protected].

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