Haan Der Haaner Bauverein durchlebt eine Krise

Haan. · Es ist ein heftiger Streit um die Vorstands- und Personalbesetzung entstanden.

Mit einem Eintrag im Genossenschaftsregister fing alles an: Am 6. Oktober des Jahres 1919 wurde der Haaner Bauverein dort registriert. Das Datum markiert den Beginn der Erfolgsgeschichte eines Wohnungsunternehmens, das in der Gartenstadt seinesgleichen sucht.

Doch ausgerechnet im Jubiläumsjahr fällt ein Schatten auf die erfolgreiche Genossenschaft. Mehr als 100 Mitglieder haben mit ihrer Unterschrift den Aufsichtsrat aufgefordert, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Der weigert sich. Mittlerweile liegt der Vorgang bei Gericht. Was ist passiert? Ein Schreiben des Vorstands von Dezember vergangenen Jahres gibt einen Hinweis: Demnach wurde Ende November ein Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung gestellt. Auf der Tagesordnung sollten demnach stehen:

1.Arbeitnehmerfreundlichere Uhrzeiten bei den Versammlungen (möglichst nach 18 Uhr) im Hinblick auf die berufstätigen Mitglieder;

2.Personalangelegenheiten

3. Vorstandsangelegenheiten

Dahinter steckt ein größerer Angriff diverser Bauvereins-Kritiker. Sie beklagen dramatischen Personalverlust. Hausmeister und Techniker gingen im Herbst in Rente, führten sie in einem Schreiben an die Mitglieder aus.. Darüber hinaus seien mehrere Mitarbeiter langfristig erkrankt. Und schließlich habe der Vorstand darüber hinaus im März vergangenen Jahres zwei weitere fest angestellte Kräfte entlassen. Damit bleibe außer dem Empfang und Vorstand Uwe Schmidt keiner mehr übrig. Und selbst der gehe im Sommer 2020 in Rente.

Kritiker sehen zu viele
Investoren im Aufsichtsrat

Noch kritischer sehen die Unterzeichner allerdings die Zusammensetzung des aktuellen Aufsichtsrats. Der bestehe im Moment aus sechs Mitgliedern, heißt es. Fünf davon seien lediglich investierende Mitglieder, die keine Wohnung angemietet hätten. Dabei sehe das Genossenschaftsgesetz ausdrücklich vor: „Die Zahl der investierenden Mitglieder im Aufsichtsrat darf ein Viertel der Aufsichtsratsmitglieder nicht überschreiten.“ Der jetzige Aufsichtsrat habe außerdem die Absicht, im Jahr 2020 eine externe Kraft aus dem Kreis Wesel in den Vorstand zu holen. Die Mitglieder müssten daher die Chance bekommen, zu entscheiden, ob das in ihrem persönlichen Interesse sei. Binnen zwei Jahren seien fast alle bekannten Mitarbeiter ausgetauscht worden, betonen die Kritiker und Fragen: Welche Interessen verfolgen ein investierender Aufsichtsrats und ein fremder Vorstand?

Vorstand und Aufsichtsrat haben in ihrem Schreiben an die Mitglieder dazu Stellung bezogen. In dem Brief heißt es wörtlich: „Dem Wunsch, künftige Mitgliederversammlungen zu einer späteren Uhrzeit stattfinden zu lassen, werden wir ohnehin entsprechen. Hierzu bedarf es keiner Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung.“ Personalangelegenheiten seien zudem eine Zuständigkeit des Vorstandes, die Berufung der Vorstandsmitglieder eine des Aufsichtsrates.

Die Frage, ob der Streit negative Auswirkungen auf die Tätigkeit des Bauvereins habe, verneinte der geschäftsführende Vorstand Uwe Schmidt. „Wir haben mit unserem Schreiben vom 19. Dezember alle Mitglieder über den Sachverhalt aufgeklärt. Zu anonymen Vorträgen oder Anschuldigungen werden wir keine Stellungnahme abgeben“, betonte er.

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