Bahnhofstraße: keine Mehrheit für SPD-Antrag

Das bestehende Innenstadtkonzept soll erst einmal umgesetzt werden.

Bahnhofstraße: keine Mehrheit für SPD-Antrag
Foto: ola

Haan. Mit ihrer Anregung, für den an der Bahnhofstraße ansässigen Einzelhandel ein Konzept zu erstellen, konnte sich die SPD-Fraktion im Wirtschaftsförderungsausschuss am Donnerstagabend nicht durchsetzen. Bei zwei Enthaltungen stimmten einzig die Vertreter der Sozialdemokraten dafür. Die Mehrheit lehnte es ab, einen solchen Auftrag an die Stadtverwaltung zu erteilen, und verwies auf das derzeit gültige Innenstadtkonzept, das zunächst einmal umgesetzt werden sollte. Eine andere im Ausschuss geäußerte Anregung war, dass die Händler von der Bahnhofstraße eine Interessengemeinschaft gründen könnten.

Ziel des Konzeptes für die Bahnhofstraße sollte sein, Vorschläge zu erarbeiten, die die Situation des Einzelhandels an diesem Standort verbessern. Die ortsansässigen Geschäftsleute hatten im Zusammenhang mit der Planung eines Fahrradschutzstreifens an der B 228 über schwierige Bedingungen geklagt, die noch verschärft würden, wenn aufgrund des Schutzstreifens Parkplätze entlang der Bahnhofstraße wegfallen.

Die SPD ist der Auffassung, dass diese Probleme nicht allein der Parkplatzsituation entlang der B 228 geschuldet sind. „Wir hätten eine Stärken-Schwächen-Analyse befürwortet, warum es dem Einzelhandel nicht so gut geht“, erläutert Ausschuss-Vorsitzender Walter Drennhaus (SPD) die Idee. Doch andere Fraktionen sahen darin lediglich einen Wiedergutmachungsversuch, nachdem sich die Sozialdemokraten so engagiert für einen Fahrradschutzstreifen eingesetzt haben.

Neben diesem Thema ging es im Ausschuss unter anderem auch um den geplanten Verkauf einer städtischen Liegenschaft. Ein mit fünf Reihenhäusern bebautes Erbpachtgrundstück an der Seidenwebergasse soll einschließlich Park- und Wegeflächen an die Erbbauberechtigten für 675 000 Euro verkauft werden. Die SPD hakte kritisch nach, da sich mit jedem Verkauf städtischer Grundstücke das Vermögen der Stadt Haan verringere.

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