Kreis Mettmann Warnung vor Abzocke bei der Schädlingsbekämpfung

Kreis Mettmann. · Vorsicht vor unseriösen Anbietern, die ihre Dienste anbieten.

 Auch ein kleines Wespennest kann Ärger machen.

Auch ein kleines Wespennest kann Ärger machen.

Foto: dpa-tmn/Patrick Pleul

Schon 2018 war ein Wespenjahr. Und nach dem heißen Juni schicken sich die Wespen wieder an, flügge zu werden. „Das warm-trockene Klima mit seinen tierischen Begleitern lässt ebenfalls viele Abzocker aus der Deckung kommen“, weiß Andreas Nawe von der Verbraucherzentrale in Langenfeld: „Die ungebetenen Gäste will man möglichst schnell wieder loswerden. Und in ihrer Not fallen tierisch Geplagte dann auf unseriöse Anbieter ohne Sachkunde, aber mit überzogenen Rechnungen rein.“ Als Notfall-Pack gibt Nawe die folgenden Tipps:

Achtung: Arten- und Naturschutz

Ohne triftigen Grund dürfen Wespen nicht gefangen, gestört, umgesiedelt oder getötet werden, so sieht es das Bundesnaturschutzgesetz vor. Hornissen sind nach der Bundesartenschutzverordnung sogar noch stärker geschützt. Nur wenn ein „vernünftiger“ Grund vorliegt, dürfen Bienen- und Hornissennester entfernt werden. So zum, Beispiel, wenn im Haus kleine Kinder wohnen oder Allergiker, bei denen ein Wespenstich tödlich enden kann. Allein ein Fachmann darf entscheiden, ob ein Nest beseitigt werden darf. Wer die Behausungen selbst entfernt, riskiert eine Geldbuße von bis zu 50 000 Euro. Imker, Schädlingsbekämpfungsunternehmen, Kammerjäger sowie einige Umweltschutzorganisationen sind die richtigen Ansprechpartner – mit der passenden Ausrüstung und sachkundigen Erfahrung.

Im Notfall auf Nummer sicher

Auch wenn die ungebetenen Gäste plötzlich bedrohlich nahe kommen, gilt es, nicht hektisch eine 0800-Nummer oder eine Handynummer zu wählen, unter der sich ein Notdienst-Eintrag in den Branchenbüchern findet. Weil deren Firmensitz meist nicht in unmittelbarer Umgebung liegt, werden die Dienste dann oft mit hohen Kosten für die Anfahrt erkauft. Wer im Internet nach Hilfe sucht, sollte direkt auf die Homepage des Anbieters gehen und im Impressum nach dessen tatsächlichem Standort recherchieren. Mit dem Notdienst einen Festpreis zu vereinbaren, schützt vor Überraschungen.

Keine Sofortkasse

Rechnungen für Notdienste niemals sofort an der Haustür zahlen. Erscheint die Rechnung zu hoch, sollte zunächst allenfalls eine Anzahlung geleistet und die Rechnung, zum Beispiel durch die Verbraucherzentrale, geprüft werden. Ist kein besonderer Aufwand erforderlich, sind Preise zwischen 80 und 150 Euro – einschließlich Anfahrt – üblich, um Wespennester zu entfernen oder
umzusetzen. cis

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