Haan BRW übernimmt Haaner Abwasserbauwerke

Haan · Die Stadt überträgt dem Bergisch-Rheinischen Wasserverband neun Regenüberlaufbecken.

Diese Leiter führt zu einem unterirdischen Regenrückhaltebecken.

Diese Leiter führt zu einem unterirdischen Regenrückhaltebecken.

Foto: Kerstin Bollhöfer/Tiebauamt der Stadt Kempen

Nach dem Landeswassergesetz von 1996 ist der Bergisch-Rheinische Wasserverband (BRW) mit Sitz in Gruiten für den Betrieb der bestehenden Regenüberlaufbecken zuständig. Diese Bauwerke verhindern, dass Regenwasser nach starken Niederschlägen allzu schnell in nahe Bäche gelangen und dort Schäden anrichten. Allerdings sind die Städte Eigentümer der Bauwerke.

In Haan trifft dies auf neun Becken zu – an der Erkrather Straße, Sinterstraße, Heinhauser Weg, Sanddornweg, Talstraße, Buschenhausen, Wiedenhof, Am Bollenberg und Höfgen. 1996 wurde verbandsweit beschlossen, dass es keine Eigentumsübertragung an den BRW geben soll. Vereinbart wurde ein „Integrationsmodell“. Das regelt, dass der Wasserverband erst dann ein Überlaufbecken zum Restwert erwirbt, wenn notwendige Investitionen den Restwert übersteigen.

An den Sonderbauwerken sollen die Drosselorgane saniert werden

Dies ist jetzt bei den Anlagen Erkrather Straße, Talstraße und Buschenhausen der Fall, die zusammen mit rund 217 000 Euro in den Büchern stehen. Der BRW beabsichtigt, die Drosselorgane an den Sonderbauwerken zu sanieren. Dadurch ergeben sich zwangsläufig Bauarbeiten, für die es im Tiefbauamt der Stadt keinerlei Personalressourcen gibt.. Die Stadt hat dem BRW jetzt die Übernahme der Bauwerke vorgeschlagen. Das Integrationsmodell regelt auch, dass auf Wunsch der Kommune der Kommune auch die anderen Becken übertragen werden können. Sechs weitere Becken – zusammen mit einem Buchwert von rund 570 000 Euro sollen bald dem BRW gehören. Auswirkungen auf den Haushaltsausgleich gibt es nicht. Für das Rückhaltebecken Erkrather Straße (Restwert 196 947,32 Euro) besteht noch ein Kredit über 131 214,49 Euro.

Entscheidend für alle Verbraucher ist bei dieser Übertragung, dass keine Auswirkungen auf die Gebührenbedarfsberechnung zu erwarten sind. Denn alle Kosten aus dem Kanalvermögen sind über die Kanalgebühren finanziert. Die Gebühr wird zudem beeinflusst von den Gebühren, die der BRW für die Reinigung des Abwassers und die Behandlung von Regenwasser erhebt. Der Hauptausschuss hat die Übertragung einstimmig beschlossen; der Rat muss diese Entscheidung am kommenden Dienstag noch bestätigen.-dts

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