Geisterfahrer auf der A59 wird der Prozess gemacht

Ein 22-jähriger Hildener muss sich wegen dreifacher fahrlässiger Tötung verantworten.

Mettmann. Ilaz V. wird den frühen Sonntagmorgen des 7. Juni vergangenen Jahres nie mehr vergessen. Mit seiner Familie war der 42-Jährige gerade auf der Heimreise nach Düsseldorf. Die Autobahn A 59 war leer. Entspannt konnte er in Höhe Langenfeld-Richrath schon an zu Hause denken. Dann sah Ilaz V. nur noch vage etwas auf sein Auto zurasen: einen Geisterfahrer ohne Licht.

Innerhalb von Sekunden war es geschehen. Beim Zusammenprall wurden die jüngste Tochter von Ilaz V. (1), die Ehefrau (32) und die Mutter (78) getötet. Der Bauarbeiter zieht die beiden überlebenden Kinder (8 und 10 Jahre alt) nun alleine groß - und wartet auf Gerechtigkeit. Am 30. März ist Prozessauftakt vor dem Langenfelder Amtsgericht.

Was war geschehen? 14 Zeugenaussagen gibt es. Demnach feierte der 22-jährige Hildener Pascal B. ausgelassen mit Freunden am Hitdorfer See bei Monheim. Das Gelände ist bei jungen Leuten beliebt - auch für Trinkgelage. Doch in der Nacht gab es Streit. Pascal B. setzte sich schließlich in sein Auto und fuhr betrunken los. Auf dem Weg nach Hause kam der Auszubildende ins Schleudern. Der Wagen drehte sich. Der 22-Jährige fuhr als Geisterfahrer weiter. Kurz danach passierte um 3.35 Uhr der tragische Unfall. Auch Pascal B. wurde schwer verletzt. Nun genesen, muss er sich vor Gericht verantworten.

Fahrlässige Tötung und Straßenverkehrsgefährdung werden ihm vorgeworfen. "Aufgrund der Tatsache, dass der Angeklagte 1,68 Promille hatte, ist er nur vermindert schuldfähig", erläutert Christoph Kumpa von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Die maximale Gefängnisstrafe dafür beträgt fünf Jahre. Tatsache ist allerdings auch, dass die Strafgewalt des Amtsgerichts bei vier Jahren endet. Bei einem höheren Strafmaß muss der Fall an das Landgericht abgegeben werden.

"Es sind mehrere Prozesstage angesetzt", sagt Monika Berger, Richterin und Pressesprecherin des Amtsgerichts Langenfeld. Der Fall wird dort verhandelt, weil der Unfall auf Langenfelder Gebiet geschah.

Ob Familienvater Ilaz V. auch ein zivilrechtliches Verfahren mit Schmerzensgeld und Schadenersatz anstrebt - zum Beispiel auch Hinterbliebenenansprüche - ist offen. "Damit haben wir nichts zu tun", sagt Staatsanwalt Christoph Kumpa. Und Richterin Monika Berger ist sicher: Das wäre mit Sicherheit eine Streitsumme von mehr als 5000 Euro. Damit würde das am Landgericht Düsseldorf verhandelt.

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