Zu viele wilde Katzen in der Stadt

Die CDU möchte das Problem mit einer Verordnung nach dem Tierschutzgesetz eindämmen.

Zu viele wilde Katzen in der Stadt
Foto: Ingo Wagner

Erkrath. Die CDU-Fraktion möchte freilebende Katzen in Erkrath besser schützen. Dazu wurde ein Antrag auf Einführung einer Verordnung eingereicht, der in der jüngsten Ratssitzung diskutiert wurde. Der Tierschutzverein war im Vorfeld an die CDU herangetreten und hatte auf die dramatische Situation in der Katzenpopulation aufmerksam gemacht.

Demnach sei die Population an verwilderten Katzen so groß, dass sich Krankheiten schnell verbreiten und es durch Revierkämpfe, Verletzungen und mangelnde tiermedizinische Versorgung einen großen Anteil von Tieren gibt, bei denen Schmerzen, Leiden oder Schäden vorlägen.

Der CDU geht es tatsächlich um eine Verbesserung der Lage der Katzen um ihrer selbst willen. Sie beantragte den Erlass einer Verordnung nach dem Tierschutzgesetz. Seit 2015 ist es vorgesehen, dass die Bundesländer Ermächtigungen zum Erlass von Verordnungen nach dem Tierschutzgesetz auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen können. In Wülfrath und 100 anderen Städten in NRW sei eine solche Verordnung bereits erfolgreich eingeführt worden, merkte Reinhard Knitsch (Grüne) an.

Im Entwurf der CDU heißt es, Halter von Katzen mit Freigang sollen verpflichtet werden, ihre Tiere chippen, registrieren und kastrieren zu lassen. Andernfalls wäre das Gewähren von Freilauf eine Ordnungswidrigkeit und könnte mit Bußgeld geahndet werden. Wenn nicht-registrierte Katzen aufgefunden werden, dürfen sie in Obhut genommen und im Auftrag der Stadt fortpflanzungs-unfähig gemacht werden.

Laut Tierschutzverein werden Katzen bereits im Alter von fünf Monaten geschlechtsreif und brächten dann zweimal im Jahr bis zu sieben Junge zur Welt. „Mit dem Ergebnis müssen wir uns jeden Tag herumschlagen“, sagt Christa Becker, 1. Vorsitzende des Tierschutzvereins Erkrath. Das Betreuen und Kastrieren-Lassen von heimatlosen Katzen nehme die ganze freie Zeit der ehrenamtlichen Helfer in Anspruch und koste viel Geld. „Wir brauchen einen Hebel, um die Leute zu ‚überzeugen‘“, so Becker. Unverbindliche Appelle hätten in der Vergangenheit keine Wirkung gezeigt. Sollte man die Katzenpopulation mit einer Verordnung regulieren können, sei das nicht nur zum Wohle der Katzen, sondern reduziere auch die Kosten für die Fundtieraufnahme, argumentierte die CDU. Die Verwaltung stellte jedoch klar, dass allein der Kreis eine solche Verordnung nach dem Tierschutzgesetz erlassen könne, nicht aber die Stadt Erkrath. Daher wurde vorgeschlagen, den Antrag der CDU als „Resolution“ zu behandeln.

„Wenn man es bei einer Resolution belässt, bleibt das Problem“, kritisierte Reinhard Knitsch. Es brauche Gebote und Verbote, die verbindlich einzuhalten seien. Man einigte sich darauf, zu prüfen, ob die Stadt eine andere Verordnung, ordnungsrechtlicher Art, erlassen könne.

Die wäre dann nicht auf das Tierschutzgesetz gegründet, sondern müsse Gefahren, die von kranken freilebenden Katzen auf den Menschen übertragen werden können, in den Vordergrund stellen.

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