Zu alt für Spitzenjob: Dagegen klagt ein Beamter (57) mit Erfolg

Ein Amtsleiter aus Erkrath möchte Beigeordneter werden. Dies schließt das Beamtengesetz mit einer Altersregelung aus.

Erkrath. Wer Ulrich Schwab-Bachmann sieht, schätzt den Mann auf Anfang 50: Jugendlich-sportliches Auftreten trifft freundliche Offenheit. Diese Kombination raspelt optisch locker fünf Jahre ab.

Tatsächlich ist Schwab-Bachmann, der als Leiter des Amts für Schule, Kultur und Sport bei der Stadtverwaltung Erkrath arbeitet, 57 Jahre alt.

Trotzdem setzt er noch aufs Motorrad statt auf den Rollator — und wähnt sich wie viele andere Menschen dieses Alters noch längst nicht als Auslaufmodell. Dieses Gefühl stellte sich bei dem Familienvater indes ein, als er sich auf seine alten Tage entschloss, beruflich weiter Karriere zu machen.

In der Spitze der Erkrather Verwaltung sind Umstrukturierungen geplant. Dazu gehört die Schaffung eines neuen Superdezernats mit den Bereichen Jugend, Soziales, Schule, Kultur und Sport. Für die Leitung hat die Verwaltung eine Beigeordnetenstelle ausgeschrieben.

Zur Einordnung der Bedeutung: Nach dem Bürgermeister kommen in Erkrath hierarchisch zwei Beigeordnete. Dies sind sogenannte Wahlbeamte, da sie vom Stadtrat für die Dauer von jeweils acht Jahren gewählt werden.

„Für diese Stelle fühle ich mich qualifiziert“, sagt Schwab-Bachmann — und wollte sich bewerben. Was er jedoch nicht dufte. Denn gegen Karriere im Alter hat das Landesbeamtengesetz etwas einzuwenden.

Dort steht geschrieben, dass Wahlbeamte bei ihrer ersten Ernennung nicht älter als 56 Jahre alt sein dürfen. Schwab-Bachmann ist am 12. August 57 Jahre alt geworden. „Die Stelle soll zum 1. Januar 2014 besetzt werden. Damit wäre ich viereinhalb Monate zu alt“, sagt Schwab-Bachmann.

Dies mochte er ebenso wenig auf sich beruhen lassen wie die Tatsache, dass er zwar bis 65 und ein halbes Jahr bis zur Pension arbeiten soll, aber nicht mehr Beigeordneter werden darf. Schwab-Bachmann: „Ich habe den Antrag auf einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gestellt.“ Er fühlt sich durch den Passus im Beamtengesetz diskriminiert.

Eine Sichtweise, der die Richter folgten. Sie gaben dem Antrag statt — und Schwab-Bachmann ist am kommenden Dienstag einer von vier Kandidaten, die sich zur Wahl stellen.

Dass jetzt kein Abspann vor untergehender Sonne folgt, hat einen simplen Grund: Die endgültige Entscheidung steht noch aus. Es kann passieren, dass die Politiker Schwab-Bachmann wählen, die Richter im Grundsatz aber doch das Beamtengesetz und die Altersfrist stärken.

So sieht das auch Schwab-Bachmanns oberster Chef bei der Verwaltung, Bürgermeister Arno Werner: „Wenn ihn der Rat wählt, ist die Sache noch nicht aus der Welt.“ Auf jeden Fall habe das Verfahren landesweite Bedeutung. Wenn es bei der Entscheidung des Gerichts bliebe, „muss das Gesetz geändert werden“.

Werner scheint damit kein Problem zu haben: „Vor mir aus können sie ihn ruhig zum Beigeordneten wählen“, sagt er.

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