Wer Feuerwerkskörper abschießt, muss auch aufräumen

Knaller und Raketen dürfen nur Silvester und am Neujahrstag abgefeuert werden. Der Müll gehört in den Restmüll.

Wer Feuerwerkskörper abschießt, muss auch aufräumen
Foto: Körschgen

Erkrath. Viele zieht es in der Silvesternacht ins Freie, um das Feuerwerk zu genießen oder selbst eines abzubrennen. Zurück bleiben häufig trostlose Reste abgebrannter Raketen, zerfetzter Böller, leerer Flaschen und sonstiger Partymüll. Wer kümmert sich um den Dreck, wohin gehört was?

Der Verursacher des Abfalls ist verpflichtet, diesen zu entsorgen, informiert die Stadtverwaltung. Überall im öffentlichen Raum bestehe ein Verunreinigungsverbot. Tipp: Transportbehälter für Abfälle am besten gleich zur Feuerwerk-Stelle mitnehmen und am nächsten Tag noch einmal nachschauen und Reste einsammeln, denn oft ist im Dunkeln nicht alles zu sehen.

Der nächste in der Reihe der Zuständigen ist nämlich der Grundstückseigentümer. Dem gehört dann plötzlich der zurückgelassene Unrat. Auch die Reinigung der Bürgersteige ist durch die Straßenreinigungssatzung den anliegenden Grundstückseigentümern übertragen. Viele Straßen sind ebenfalls von den Anliegern zu reinigen und werden nicht von der städtischen Kehrmaschine befahren.

Die Verwaltung appelliert daher: „Hinterlassen Sie Straße, Platz und Gehweg so, wie sie es sich für Ihr eigenes Grundstück wünschen. Hinterlassen Sie keinen Müll auf landwirtschaftlichen Flächen, Grünflächen und Spielwiesen. Bedenken Sie welche Verletzungen Kindern und Tieren davontragen könnten.“

Wohin aber mit dem Müll? Abgebrannte Feuerwerkskörper, Böller und Mehrschuss-Batterien gehören in die graue Restmülltonne. Die Pappröhren sind nach dem Abfeuern mit chemischen Rückständen verschmutzt und eine Verwertung im Altpapier ist deshalb ausgeschlossen. Alle kleinteiligen Reste und Scherben gehören ebenfalls in die graue Tonne. Die Verkaufsverpackungen von Feuerwerk bestehen meistens aus Plastikfolien, die in den gelben Sack, und Pappen, die im Altpapier entsorgt werden können.

Wichtig: Pyrotechnische Gegenstände ab der Kategorie 2 dürfen nur am Silvester- und Neujahrstag gezündet werden, und auch nur von Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Für die Benutzung muss eine besondere Erlaubnis der Stadt eingeholt werden.

Darüber hinaus ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Pflege- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern grundsätzlich verboten. Wer bereit ist, nach Neujahr seine Umgebung oder andere Flächen aufzuräumen, wird von der Abfallberatung der Stadt mit Säcken, Handschuhen und Müllgreifzangen unterstützt. Kontakt: Telefon 0211/24076161 oder per E-Mail. Red

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