Erkrath Prozess: Verteidiger wirft Vergewaltigungsopfer Lügen vor

Erkrath. · Ein Mann soll seine Ehefrau mehrmals vergewaltigt haben. Das Verfahren dauert bereits 18 Verhandlungstage an.

 ARCHIV - ILLUSTRATION - Auf der Richterbank im Schwurgerichtssaal im Schwurgerichtssaal im Landgericht Karlsruhe (Baden-Württemberg) liegt am 02.09.2014 ein Richterhammer aus Holz. Im nachbarlichen Miteinander geht es nicht immer ohne Streit ab. Doch müssen die Streithähne nicht gleich vor Gericht ziehen, um zu einer Eingung zu kommen: 285 Schiedsmänner- und Schiedsfrauen sind als Ansprechpartner tätig. (zu dpa «Hilfe im Alltagsstreit: 285 Schiedsleute stehen Thüringen bereit» vom 04.12.2017) Foto: Uli Deck/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

ARCHIV - ILLUSTRATION - Auf der Richterbank im Schwurgerichtssaal im Schwurgerichtssaal im Landgericht Karlsruhe (Baden-Württemberg) liegt am 02.09.2014 ein Richterhammer aus Holz. Im nachbarlichen Miteinander geht es nicht immer ohne Streit ab. Doch müssen die Streithähne nicht gleich vor Gericht ziehen, um zu einer Eingung zu kommen: 285 Schiedsmänner- und Schiedsfrauen sind als Ansprechpartner tätig. (zu dpa «Hilfe im Alltagsstreit: 285 Schiedsleute stehen Thüringen bereit» vom 04.12.2017) Foto: Uli Deck/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

Foto: dpa/Uli Deck

Seit Juni verhandelt die vierte Strafkammer am Wuppertaler Landgericht nun schon gegen einen Tunesier, der seine Ehefrau mehrmals vergewaltigt haben soll. Die sieben angeklagten Taten sollen in der ehelichen Wohnung in der Schimmelbuschstraße stattgefunden haben – teilweise auch im Beisein des gemeinsamen Kindes.

Eigentlich hatte der Vorsitzende Richter am mittlerweile 18. von ursprünglich vier angesetzten Verhandlungstagen das Urteil verkünden wollen – und dann sah er sich erneut weiteren sieben Anträgen der Verteidigung gegenüber, über die nun bis zum nächsten Verhandlungstermin im November beraten und entschieden werden soll.

Von Verteidigerseite gibt es erhebliche Zweifel, was die Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Opfers betrifft. Das Gericht wurde unter anderem dazu angehalten, ein psychologisches Gutachten einzuholen. Bereits zuvor hatten die Verteidiger zusätzliche Zeugen aus Berlin und Paris laden lassen, die den Angeklagten in vier von insgesamt sieben Taten entlastet haben. Der sei an den besagten Tagen in Berlin gewesen und könne zum angegebenen Zeitpunkt daher unmöglich seine Frau in der ehemals gemeinsamen Wohnung vergewaltigt haben. Der Staatsanwalt sprach hingegen von Falschaussagen.

Sorgerechtsstreitigkeiten könnten Motiv für Anzeige gewesen sein

Bei den Tatvorwürfen geht es aus Sicht der Verteidigung auch um Sorgerechtsstreitigkeiten für den gemeinsamen Sohn. Denn angezeigt hatte die 43-jährige Erkratherin ihren Ex-Mann offenbar erst lange nach den ihm nun vorgeworfenen Taten. Damals soll der 26-Jährige einen tunesischen Pass für den Sohn habe anfertigen lassen wollen – was bei der Kindsmutter die Angst davor genährt habe, dass er das Kind außer Landes habe bringen wollen.

Von Beginn an standen auch die Tagebucheinträge der Frau im Fokus der Verteidigung. Die sollen nachträglich korrigiert und verändert worden sein – was deren Glaubwürdigkeit in Frage stelle. Die Anwälte des Angeklagten hatten im Prozessverlauf wiederholt dessen Entlassung aus der Untersuchungshaft beantragt, da kein dringender Tatverdacht mehr bestehe. Das Gericht folgte dieser Auffassung nicht, der Angeklagte blieb in Haft.

Im Rückblick wurde von dessen Verteidigern das Bild einer Beziehung gezeichnet, in der sich die Frau in seelischer Abhängigkeit vom 26-jährigen Tunesier befunden habe. Sie soll selbst – mit Kondomen in der Tasche – zu dem damals noch in seiner Heimat lebenden Mann gereist sein, den sie zuvor angewiesen haben soll, ein Hotelzimmer und einen Leihwagen zu besorgen. Gekannt hatten sich beide bis dahin nur aus dem Internet.

Im Mai 2015 sei der Tunesier dann erstmals in Deutschland eingereist, nur wenige Wochen später habe man geheiratet. Noch im gleichen Monat soll der Wuppertaler laut Anklage über die damals bereits im siebten Monat mit dem gemeinsamen Kind schwangere Frau hergefallen sein. Dabei soll er sie mit dem Bauch gegen eine Kommode gedrückt haben. Sei zuvor mit dem Ungeborenen noch alles in Ordnung gewesen, so soll eine spätere Untersuchung ergeben haben, dass der Fötus im Mutterleib eine Hirnblutung erlitten habe.

Im Oktober 2015 war der Junge mit Anzeichen einer halbseitigen Lähmung zur Welt gekommen. Dem Hinweis darauf, dass die Schädigungen des Kindes im Mutterleib auch von einem Unfall hätten herrühren können, in den die Schwangere verwickelt gewesen sein soll, ging das Gericht nicht nach. Der Grund: Die Ursache könne nicht mehr eindeutig nachträglich ermittelt werden.

Weitere sexuelle Übergriffe sollen gefolgt sein, was die Anwälte des Angeklagten in Zweifel zogen. „Diese Vorfälle gab es nicht“, war von Verteidigerseite zu hören. Im Gegenteil, die finanziell unabhängige Frau habe etliche Möglichkeiten gehabt, um sich vom Angeklagten zu trennen. Stattdessen sei der es gewesen, der aus der gemeinsamen Wohnung habe ausziehen wollen. Dessen Frau habe daraufhin ihren Vater gebeten, den 26-Jährigen zum Dableiben zu überreden. Sie soll dem Angeklagten auch damit gedroht haben, dass er nach dem Auszug aus der ehelichen Wohnung kein Bleiberecht mehr habe. Darum soll sie sich selbst dann noch bei der Ausländerbehörde bemüht haben, als vermeintlichen sexuellen Übergriffe stattgefunden haben sollen.

Nun werden am 4. November entweder weitere Zeugen gehört – oder die Plädoyers. Auch die Urteilsverkündung ist möglich.

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