Urteil gegen Erkrather ist rechtskräftig

55-Jähriger muss wegen Hammerattacke fünf Jahre ins Gefängnis.

Erkrath. Die Strafe von fünf Jahren Gefängnis gegen einen 55-jährigen Erkrather wegen des Hammerangriffs auf eine Nachbarin ist rechtskräftig. Die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Wuppertal hat der Bundesgerichtshof verworfen. Das Landgericht hatte den arbeitslosen, gelernten Maurer Mitte Juni wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Laut Feststellungen des Gerichts hatte der 55-Jährige sein Opfer an dessen Arbeitsplatz im Verkaufsraum einer Bäckerei mit einem Hammer geschlagen und dabei wissentlich ihr Leben riskiert. Der Attacke sei ein tiefgreifender Streit zwischen den Familien vorausgegangen. Mit der Rechtskraft des Urteils wechselte der Angeklagte von Untersuchungs- in Strafhaft. dil

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